Als Sperrgut gelten sperrige, unförmige Sendungen, die aufgrund Ihrer äußeren Beschaffenheit ungewöhnlich viel Platz einnehmen oder eine besondere Handhabung benötigen wie z.B. Fahrräder, Rollen, Säcke, Holzkisten, „Pakete“ mit herausragenden Teilen.
Als oberster Grundsatz gilt: Verpacken Sie Ihre Sendung so, dass sie gut vor Beschädigungen geschützt ist und keine Gefahr für Personen oder andere Sendungen darstellt.
Unverpackte Sendungen werden in der Regel nicht mitgenommen oder nach Überprüfung im HUB wieder an die Abholstelle retourniert. Verschicken Sie Ihre Sendung daher unbedingt in einer ausreichenden Verpackung.
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