Jedes Land hat bestimmte Regeln und Vorschriften, welche es zu beachten gilt, um einen reibungslosen Versand zu gewährleisten.
Aufgrund der Vielzahl an Ländern und Vorschriften, empfehlen wir Ihnen, sich vorab immer zusätzlich beim zuständigen Zollamt über das gewünschte Zielland und dessen Vorschriften zu informieren.
Der Versand von Waren nach Russland ist nur an eine Geschäftsadresse möglich. Warensendungen an Privatpersonen sind in Russland nicht erlaubt und können nicht durchgeführt werden. Wenn Sie Waren nach Russland verschicken möchten, stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Sendung an eine Firmenadresse verschickt wird.
Alle Sendungen in den Iran oder in ein Embargo-Land benötigen eine Ausfuhrgenehmigung des Zolls. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich um eine Dokumenten- oder Warensendung handelt, oder welchen Wert die Sendung hat. Ohne ein ABD kann die Sendung nicht verschickt werden.
Die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Zollgebiet der EU und gelten deshalb als Drittland. Beim Versand auf die Kanarischen Inseln gelten daher dieselben zollrelevanten Bestimmungen hinsichtlich Warenwert, Ausfuhrpapiere etc., wie in andere Drittländer. Bitte beachten Sie bei der Buchung eines Versands auch, dass die Kanarischen Inseln nicht den spanischen (ES), sondern ihren eigenen Ländercode (IC) haben.
Innerhalb der Europäischen Union können Waren zollfrei importiert werden.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Einschränkungen gelten und gegebenenfalls Steuern entrichtet werden müssen, damit die Sendungen nach Deutschland importiert werden können.
Wenn es sich bei Ihren Versandgütern u.a. um Arzneimittel, Feuerwerkskörper, Kulturgüter oder Waffen bzw. Munition handelt, sollten Sie sich vor dem Versand unbedingt bei den deutschen Zollbehörden informieren.
Eine Sendung aus dem nicht-europäischen Ausland muss immer von den deutschen Zollbehörden abgefertigt werden.
Die Zollbestimmungen für den Import aus nicht-europäischen Staaten können sich unterscheiden. Das Ursprungsland bzw. das Herkunftsland kann folglich entscheidend beeinflussen, ob für den Import von bestimmten Waren und Güter Einschränkungen gelten. Für welche Waren und Güter grundsätzlich Einschränkungen oder Verbote bei der Einfuhr nach Deutschland gelten, erfahren Sie weiter unten.
Wenn es sich bei Ihrem Import nach Deutschland um einen gewerblichen Versand handelt, benötigen Sie eine EORI-Nummer. EORI steht als Abkürzung für “Economic Operators and Identification Number”. Anhand der EORI-Nummer werden Sie bzw. Ihr Unternehmen als Wirtschaftsbeteiligter identifizierbar.
Achten Sie darauf, die EORI-Nummer – sofern noch nicht vorhanden – rechtzeitig zu beantragen. Genauere Informationen finden Sie auf der Website des deutschen Zolls.
Für Sendungen aus dem nicht-europäischen Ausland werden Zollgebühren erhoben. Jedoch können die Abgaben entfallen, wenn es sich um eine Geschenksendung handelt. Ein Versandgut kann als Geschenksendung deklariert werden, wenn es drei Kriterien erfüllt:
Treffen diese Kriterien auf das zu importierende Versandgut zu, ist die Sendung zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Liegt der Wert Ihres Versandguts zwischen 45,00 EUR und 700,00 EUR gilt ein pauschalierter Abgabensatz von 17,5 %. Wenn Ihre Sendung einen Wert von 700,00 EUR übersteigt, dienen die Abgabensätze des Zolltarifs als Grundlage für die Einfuhrabgaben.
Bevor Sie Waren aus dem nicht-europäischen Ausland nach Deutschland importieren, sollten Sie sich unbedingt informieren, ob für die jeweiligen Produkte / Produktkategorien Einschränkungen bestehen.
Der deutsche Zoll führt die folgenden Kategorien und Produkte auf seiner Website an, für die entweder ein Einfuhrverbot gilt, für die eine Meldepflicht besteht oder eine Sondergenehmigung erforderlich ist:
Folgende Güter sind darüber hinaus bei den meisten Versanddienstleistern für den Paket-Import unzulässig:
Wenn mehrere verschiedene Gegenstände mittels einer einzigen Sendung nach Deutschland verschickt werden und für einen oder mehrere dieser Gegenstände ein Einfuhrverbot gilt, so wird die gesamte Sendung nicht zugestellt.
Eine umfassende Liste von verbotenen Gegenständen finden Sie auf der offiziellen Website des deutschen Zolls
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