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Durch den Brexit ist Großbritannien seit dem 01.01.2021 nicht mehr Teil der EU. Trotz Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien, wird das Vereinigte Königreich zollrechtlich von nun an als Drittland behandelt. Dies ist sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen beim Versand nach Großbritannien äußerst relevant. ​

Was genau bedeutet das?

  • Es ist immer eine Zollabfertigung erforderlich.
  • Der Warensendung muss daher immer eine Handels- oder Proformarechnung beigefügt sein.
  • Ab einem summierten Warenwert von 1.000,00 EUR (inkl. Versand und Versicherung) wird ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) benötigt.
  • Zollpflichtige Export-Warensendungen aus der EU nach UK mit einem Warenwert bis zu £135 (150,00 EUR) müssen versteuert werden

Die Handels- oder Proformarechnung (und bei Bedarf ABD) muss in dreifacher Ausführung, gut sichtbar an Ihrer Sendung befestigt werden. Nutzen Sie dazu gerne eine transparente Folientasche.

Auch Rücksendungen über die Grenze zwischen Großbritannien und der EU sind erlaubt, aber Sie müssen diesen Sendungen eine Handelsrechnung beifügen, da sie ebenfalls eine Zollerklärung benötigen.

Für zollpflichtige Warensendungen, die aus der EU in das Vereinigte Königreich exportiert werden und deren Warenwert £135 (150.00 EUR) nicht überschreitet, müssen Steuern an die britische Finanzbehörde (HMRC) abgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Proforma Rechnung, die die Mindestanforderungen erfüllt, wird von JUMiNGO automatisch auf Basis Ihrer Eingaben erstellt. Eine Proforma-Rechnnung gilt für Warensendungen ohne Handelswert und muss bei Geschenksendungen oder Warenproben/Muster und Waren, die nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind, beigelegt werden.

Eine Handelsrechnung muss erstellt werden, sobald die Sendung kein Geschenk, keine Warenproben/Muster oder nicht zum Wiederverkauf bestimmte Waren enthält. Hat eine Sendung einen gewerblichen Hintergrund, muss eine Handelsrechnung ausgestellt und beigelegt werden. Die Angaben gleichen im Wesentlichen den Pflichtangaben einer ordentlichen Rechnung. Die Handelsrechnung müssen Sie selbstständig erstellen, JUMiNGO bietet hierfür keine automatische Erstellung an.

Ein ABD können Sie im Bestellprozess mit JUMiNGO zusätzlich buchen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter unserem Artikel ABD.

Bitte beachten Sie, dass ein ABD nur in dem Land ausgestellt werden kann, aus dem die Sendung verschickt wird. Ein ABD für Sendungen mit einer Absenderadresse außerhalb Deutschlands, kann JUMiNGO daher leider nicht erstellen.

Nordirland gehört zwar zum Zollgebiet Großbritanniens, wird jedoch weiterhin so behandelt, als sei es Zollgebiet der EU und Bestandteil des Binnenmarktes. Das bedeutet: Es ist keine Zolldokumentation erforderlich und die Warensendungen von und nach Nordirland bleiben zollfrei.

     

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