Sie benötigen für Sendungen in die EU keine Dokumente. Innerhalb der EU ist der Warenverkehr grundsätzlich zollfrei.
Je nach Versandgut kann es allerdings zu Abweichungen kommen, sodass besondere Anforderungen an die Versandabwicklung gelten. Einschränkungen gelten für den Versand von Arzneimitteln, Feuerwerkskörpern, Kulturgütern sowie Waffen und Munition. Zollbehörden sind dazu berechtigt, den Inhalt einer Sendung zu prüfen. In den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gelten zudem die jeweiligen Bestimmungen bezüglich der Verbrauchsteuern.
Es ist immer empfehlenswert, sich vor einem Versand in das europäische Ausland vorab mit den entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu befassen.
Ob Sie dem Zoll zusätzliche Informationen zu Ihrer Sendung vorlegen müssen, ist abhängig vom Zielort sowie dem Wert bzw. das Gewicht Ihrer Sendung.
Diese zusätzlichen Informationen werden entweder über eine einfache Handelsrechnung nachgewiesen oder Sie benötigen zusätzlich ein sogenanntes Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Die Zolldokumente müssen in dreifacher Ausführung außen zugänglich an jedem Paket angebracht werden.
Eine Handelsrechnung muss erstellt werden, sobald die Sendung kein Geschenk, keine Warenproben/Muster oder nicht zum Wiederverkauf bestimmte Waren enthält. Hat eine Sendung einen gewerblichen Hintergrund, muss eine Handelsrechnung ausgestellt und beigelegt werden. Die Angaben gleichen im Wesentlichen den Pflichtangaben einer ordentlichen Rechnung.
Für Sendungen mit einem summierten Warenwert (inkl. Versand & Versicherung) ab 1.000,00 EUR (oder ab 1.000 kg Gesamtsendungsgewicht) wird ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) benötigt. Das Dokument muss gut sichtbar außen auf der Sendung angebracht werden. Nutzen Sie dazu gerne eine transparente Folientasche. Über JUMiNGO können Sie ein ABD für 59,95 EUR bestellen.
Für Sendungen mit einem summierten Warenwert (inklusive Versand und Versicherung) von unter 1.000,00 EUR / einem Gewicht bis 1.000 kg, reicht es aus, die zugehörige Handelsrechnung gut sichtbar außen an der Sendung anzubringen.
Klicken Sie hier, um mehr Informationen zur Erstellung einer ABD zu erhalten.
Für Sendungen außerhalb der EU benötigen Sie immer ein Rechnungsdokument für die Zollabwicklung. Abhängig von der Art der Ware muss entweder eine Proforma- oder Handelsrechnung erstellt werden.
Eine Proformarechnung gilt für Warensendungen ohne Handelswert und muss bei Geschenksendungen oder Warenproben/Muster und Waren, die nicht zum Wiederverkauf bestimmt sind, beigelegt werden.
JUMiNGO erstellt Ihnen kostenlos eine Proformarechnung. Darauf ist der Sendungsinhalt aufgelistet. Bitte bringen Sie drei Kopien der Rechnung an Ihrem Paket an.
Eine Handelsrechnung muss erstellt werden, sobald die Sendung kein Geschenk, keine Warenproben/Muster oder nicht zum Wiederverkauf bestimmte Waren enthält. Hat eine Sendung einen gewerblichen Hintergrund, muss eine Handelsrechnung ausgestellt und beigelegt werden. Die Angaben gleichen im Wesentlichen den Pflichtangaben einer ordentlichen Rechnung.
Die Handelsrechnung müssen Sie selbstständig erstellen, JUMiNGO bietet hierfür keine automatische Erstellung an.
Erstellen Sie gerne ein Support-Ticket. Unser Kundenservice setzt sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.