Eine Nachberechnung ist eine im Nachhinein korrigierte Rechnung.
Gehen Sie zur nächsten Frage über, um herauszufinden, warum Sie vom Versanddienstleister eine Nachberechnung erhalten haben.
Es gibt verschiedene Gründe für eine Nachberechnung. Nachfolgend erklären wir Ihnen die häufigsten Gründe:
Um einen korrekten Versandpreis zu ermitteln ist es wichtig, dass die Maße und das Gewicht einer Sendung korrekt hinterlegt sind.
Jedes Packstück wird im HUB (Umschlagsplatz) des gewählten Versanddienstleisters mithilfe spezieller Mess- und Wiegeanlagen vermessen und gewogen. Eventuelle Abweichungen zu den im Auftrag hinterlegten Daten werden so ermittelt und nachberechnet.
Sendungen, die in ein Drittland verschickt oder aus einem Drittland nach Deutschland importiert werden, passieren beim Versand den Zoll. Ob und wie hoch Zölle erhoben werden, ist abhängig von der Ware, dem Warenwert und dem Gewicht der Sendung.
Einfuhrumsatzsteuer fällt u. U. auch für eine Ware an, auf welche kein Zoll erhoben wird. Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz des jeweiligen Landes, in welches die Ware importiert wird.
Für das Vorführen der Ware beim Zoll – die sogenannte Importabfertigung – wird eine Pauschale fällig.
Ebenso fällt eine Gebühr für die Bereitstellung der Zollabgaben an – die sogenannte Vorlageprovision. Der Versanddienstleister tritt beim Zoll in Vorkasse und berechnet die Abgaben anschließend an den Empfänger weiter.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Sendungen an der Zieladresse aus den unterschiedlichsten Gründen nicht zugestellt werden können.
Kann der Versanddienstleister vor Ort den Empfänger nicht innerhalb einer Frist erreichen, um die Zustellung zu ermöglichen, muss die Sendung zwangsläufig an den Absender retourniert werden. Die Kosten hierfür trägt generell immer der Auftraggeber der Sendung.
Achten Sie immer darauf, vollständige und aktuelle Kontaktdaten zu hinterlegen.
Das SEPA-Basis-Lastschriftmandat ermächtigt uns, nur reguläre Zahlungen einzuziehen. Nachberechnungen können demzufolge nicht einfach via Lastschrift eingezogen werden und müssen daher eigenständig bezahlt werden.
Empfinden Sie eine Nachberechnung als ungerechtfertigt und möchten diese reklamieren? Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung. Bitte füllen Sie das nachfolgende Reklamationsformular aus, damit wir Ihr Anliegen prüfen können.
Erstellen Sie gerne ein Support-Ticket. Unser Kundenservice setzt sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.