Helpcenter

Sendungen, welche in ein Drittland verschickt oder aus einem Drittland nach Deutschland importiert werden, passieren beim Versand den Zoll.

Ob und wie hoch Zölle erhoben werden, ist abhängig von der Ware, dem Warenwert und dem Gewicht der Sendung. Einfuhrumsatzsteuer fällt u. U. auch für eine Ware an, auf welche kein Zoll erhoben wird.

Die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach dem Steuersatz des jeweiligen Landes, in welches die Ware importiert wird.

Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Jegliche Importabgaben sind – soweit nicht anders mit JUMiNGO vereinbart – vom Empfänger der Sendung zu tragen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Sendung erst nach Begleichung der Importabgaben erfolgen kann.

Grundsätzlich werden alle Versandaufträge als DAP (Delivered at Place) gebucht. Dies gilt für den Import und Export.

Einen Wechsel von DAP zu DDP können wir für Geschäftskunden mit einem hohen Versandaufkommen anbieten. Kontaktieren Sie hierzu unser Sales-Team.

Bei der Abgabenberechnung nach dem Zolltarif wird jede anfallende Abgabenart einzeln berechnet. Der Gesamtbetrag an Zollgebühren wird für jede Sendung individuell berechnet und setzt sich aus folgenden Abgabearten zusammen:

  • Zoll für alle eingeführten Waren
  • Verbrauchsteuern für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Energiesteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer und Kaffeesteuer)
  • Einfuhrumsatzsteuer für alle eingeführten Waren

JUMiNGO kann keine Abgabenberechnung durchführen und die Höhe der Zollgebühren somit nicht vorab mitteilen.

Weiterführende Informationen zur Abgabenberechnung finden Sie hier.

     

Haben Sie eine Frage, die wir in unserem Helpcenter nicht beantworten konnten?

Erhalten Sie genauere Information auf unserer Seite zum Thema Zollgebühren Erstellen Sie gerne ein Support-Ticket. Unser Kundenservice setzt sich schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.


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