DEFINITION ZOLLGEBÜHREN
Unter dem Begriff Zollgebühren sind Abgaben an die Zollbehörde zu verstehen, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Europäische Union und ab einem Warenwert von 150 Euro zu zahlen sind. Innerhalb der EU werden diese Gebühren nicht erhoben, da die Mitgliedsstaaten eine Zollunion bilden. Die Staaten sind ebenso zuständig für die Erhebung und Verwaltung der Zölle, welche der EU zustehen.
Tatsächlich kommen deutschlandweit jährlich etwa fünf Milliarden Euro an Zolleinnahmen zusammen. Die Abgaben sollen Preisvorteile aufgrund fehlender Besteuerung in Drittländern ausgleichen. Die Höhe der Zollgebühren variiert abhängig von Warenart und -wert. Letzterer setzt sich aus dem Kaufpreis und den Versandkosten zusammen.






