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Erfahren Sie alles über Zollgebühren und deren Berechnung

ZOLLGEBÜHREN BERECHNEN MIT DEFINITION UND BEISPIELEN

Beim Import von Waren nach Deutschland, die von außerhalb der Europäischen Union versendet werden, fallen Zollgebühren an. Sie fragen sich, wie sich diese Gebühren zusammensetzen und berechnet werden? Die gute Nachricht: Die Thematik ist nicht allzu kompliziert, wenn Sie einige Faktoren berücksichtigen.

Wir erklären Ihnen alles, was Sie zu den Zollgebühren wissen müssen.

Übersicht:

>> Definition Zollgebühren

>> Unterschied: Zollgebühren und Einfuhrabgaben

>> Zollgebühren: Berechnung und Beispiele

>> Zollgebühren bei JUMiNGO

DEFINITION ZOLLGEBÜHREN

Unter dem Begriff Zollgebühren sind Abgaben an die Zollbehörde zu verstehen, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die Europäische Union und ab einem Warenwert von 150 Euro zu zahlen sind. Innerhalb der EU werden diese Gebühren nicht erhoben, da die Mitgliedsstaaten eine Zollunion bilden. Die Staaten sind ebenso zuständig für die Erhebung und Verwaltung der Zölle, welche der EU zustehen.

Tatsächlich kommen deutschlandweit jährlich etwa fünf Milliarden Euro an Zolleinnahmen zusammen. Die Abgaben sollen Preisvorteile aufgrund fehlender Besteuerung in Drittländern ausgleichen. Die Höhe der Zollgebühren variiert abhängig von Warenart und -wert. Letzterer setzt sich aus dem Kaufpreis und den Versandkosten zusammen.

Definition Zollgebühren

UNTERSCHIED: ZOLLGEBÜHREN UND EINFUHRABGABEN

Die Zollgebühren sind unter dem Dach der Einfuhrabgaben zu verorten. Diese setzen sich aus der Einfuhrumsatzsteuer, kurz EUSt, gegebenenfalls aus den Verbrauchsteuern, kurz VSt, und den Zollgebühren zusammen.

Die Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer ist vergleichbar mit der landesüblichen Umsatz- und Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen und Verbrauchsgüter. Im Jahr 2021 ergab sie einen Betrag von etwa 63 Milliarden Euro an Abgaben in Deutschland. Bei jedem Import von Waren außerhalb der EU ist die Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen.

Die Verbrauchssteuer

Auf einige Waren, die zum Verbrauch bestimmt sind, werden sogenannte Verbrauchsteuern erhoben. Dazu zählen:

  • Alkohol
  • Alkopops
  • Bier
  • Energie
  • Kaffee
  • Schaumwein- und Zwischenerzeugnisse
  • Strom
  • Tabak

Das deutschlandweite Aufkommen an Verbrauchsteuern betrug 2021 62,6 Milliarden Euro ‒ ein bedeutender Anteil für den Staatshaushalt. In der Regel werden diese Steuern durch den Händler oder Hersteller auf die Verbraucherinnen und Verbraucher umgelegt.

Tizian Eul

Versandberater

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ZOLLGEBÜHREN: BERECHNUNG UND BEISPIELE

Die Zollgebühren werden ab einem Warenwert von 150 Euro erhoben und anhand des jeweiligen Zollsatzes berechnet. Die Höhe des Satzes ist abhängig von der Warenart. Beispielsweise gilt für Pkw ein Zollsatz von zehn Prozent, bei Bekleidung aus Textilien sind es acht bis zwölf Prozent. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Zollbehörde in der Regel auf Abgaben von weniger als einem Euro verzichtet, da der Verwaltungsaufwand hierfür zu groß wäre. Zur Veranschaulichung geben wir Ihnen ein Beispiel zur Berechnung der Zollgebühren.

Formel: Zollgebühren = Zollwert x Zollsatz

Der Zollwert setzt sich aus dem Kaufpreis der Ware und den Versandkosten bis zur Außengrenze der EU zusammen. Nehmen wir an, Frau Mustermann kauft eine Lederhose aus China für 300 Euro und bezahlt für den Versand bis an die EU-Grenze nochmal 30 Euro. Dann ergibt sich ein Zollwert von 330 Euro; der Zollsatz für Bekleidung aus Leder beläuft sich auf vier Prozent: 330 € x 0,04 % = 13,2 €

Bei diesem Beispiel sind Zollgebühren in der Höhe von 13,2 Euro zu zahlen. Um die vollständigen Einfuhrabgaben zu berechnen, ist hier noch die Ermittlung der Einfuhrumsatzsteuer mit einem Berechnungssatz von 19 Prozent nötig: (Zollwert + Zollgebühren) x EUSt-Satz = EUSt (330 € + 13,2 €) x 0,19 % = 65,21 €. Da die Verbrauchsteuer bei Lederbekleidung entfällt, sind insgesamt Einfuhrabgaben, bestehend aus Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer, in der Höhe von 78,41 Euro zu zahlen.

ZOLLGEBÜHREN BEI JUMiNGO

In der Regel begleichen bei JUMiNGO die Einfuhrabgaben die Sendungsempfängerinnen und -empfänger und erhalten danach die Warenlieferung. Diese Regelung basiert auf dem Incoterm DAP, kurz für Delivered at Place. Incoterms, abgekürzt für International Commercial Term, setzen die Standards für Rechte und Pflichten beim grenzüberschreitenden Warentransport. Im Falle des DAP kommt der oder die Kaufende für die Einfuhrabgaben beim Import auf.

Gut zu wissen: Beim Warenexport berechnen sich die Zollgebühren anhand der Regelungen im jeweiligen Drittland. Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass sie für die erfolgreiche Zollabwicklung beim Handel mit einem Drittland eine EORI-Nummer benötigen.

Übernahme Zollabwicklung und Zollgebühren für Geschäftskunden

Sie sind Geschäftskunde oder -kundin und haben regelmäßig ein hohes Versandvolumen? Dann können wir Ihnen für den Export den Wechsel von DAP zu DDP, kurz für Delivered Duty Paid, anbieten. Dieser Incoterm bedeutet auf deutsch “geliefert verzollt” und besagt, dass der Verkäufer Transportkosten und -risiken trägt sowie sich um Formalitäten und die Begleichung der Einfuhrabgaben kümmern muss. Kontaktieren Sie hierfür gerne unsere Kundenbetreuerinnen und -betreuer. Übrigens: Beim Import greift bei JUMiNGO der Incoterm EXW. Er besagt, dass der Käufer Risiken und Kosten des gesamten Transports ab Werk trägt.

Sie möchten sich allgemein zur Zollabwicklung informieren? Wir haben die Details für Sie auf unserer Seite zum Thema Zoll aufbereitet. Informieren Sie sich außerdem zur digitalen Zollübermittlung, zur richtigen Zolltarifnummer und zur Zollinhaltserklärung.

Bei JUMiNGO profitieren Sie nicht nur von einer einfachen Buchung und reibungslosen Versandabwicklung, sondern auch von vielen weiteren attraktiven Vorteilen:

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