(1) Auf Antrag des Kunden versichert JUMiNGO gegen Entrichtung eines erhöhten Entgeltes (Versicherungsprämie) das Sendungsgut gegen die Gefahren des Transportes. Die Transportversicherung wird von JUMiNGO im Interesse des Kunden bei der KRAVAG LOGISTIC Versicherung AG, Voltastraße 84, 60486 Frankfurt (im Folgenden KRAVAG) eingedeckt. Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung.
Der Vertrag bezieht sich auf sämtliche weltweite Transporte und damit in Verbindung stehende Lagerungen von Gütern aller Art, soweit diese nicht unter Gütergruppe D (Nicht versicherbare Güter) aufgeführt sind, oder unter Gütergruppe C (Besonders gefährdete Handelsgüter), sofern diese vor Risikobeginn nicht gesondert angefragt und genehmigt wurden.
(2) Die Güter sind in folgende Gütergruppen aufgeteilt:
Gütergruppe A (Allgemeine Handelsgüter, neu und verpackt): Handelsgüter aller Art; soweit sie nicht in den nachfolgenden Gütergruppen B, C und D aufgeführt sind. Artverwandte Güter sind den in den nachfolgenden Gütergruppen B, C und D genannten Gütern sinngemäß zuzuordnen. Diese Güter sind ohne besondere Anfrage bis zu einer Höchstversicherungssumme von 50.000, - EUR je Transportmittel/ transportbedingter Zwischenlagerung versicherbar. Höhere Summen nur auf Anfrage.
Besondere Handelsgüter sind ohne besondere Anfrage versicherbar bis zu einer Höchstversicherungssumme von 50.000, - EUR je Transportmittel bzw. Lager. Bei höheren Versicherungssummen als 50.000, - EUR sind mit JUMiNGO und der KRAVAG vor Risikobeginn Beiträge, Bedingungen, Sicherungsvereinbarungen und sonstige von der KRAVAG verlangte Risikovoraussetzungen zu vereinbaren.
Besondere Handelsgüter sind:
Alkoholische Getränke (ab 15 %), Arzneien (Medizin), Computerbauteile (elektronische Speicher, Datenträger und Prozessoren), echte Teppiche, Elektronik, Foto- und Filmapparate, Fotovoltaikanlagen, Glaswaren, Keramik, Kosmetika, Kraftfahrzeuge, Laptops, Luft-/Raumfahrzeuge, Maschinen mit hohem Elektronikanteil, Medizintechnische Geräte, Motorräder, Mobiltelefone, Neu Möbel, PC, Smartphone, Solarmodule, Spirituosen (verzollt), Tabakwaren, Tablet-PC, temperaturgeführte Güter, Unterhaltungselektronik einschl. Ton- und Musikträger, Wasserfahrzeuge.
Für nachstehende Güter sind mit JUMiNGO und der KRAVAG vor Risikobeginn Beiträge, Bedingungen, Sicherungsvereinbarung und sonstige von der KRAVAG verlangte Risikovoraussetzungen zu vereinbaren:
Alkohol (unverzollt), Anlagebau, Antiquitäten, Baumwolle (Seetransporte) beschädigte Güter, Chemikalien (Seetransporte), persönliche Effekten, explosive Güter, Faserstoffe, Frischfrüchte/-gemüse, Gewürze, Kernbrennstoffe, Kunstgegenstände, Massengüter in Tankschiffen und Bulkcarriern, Munition, Nüsse, Pflanzen (lebende), radioaktive Stoffe, Rohkaffen, Rohkakao, Schnittblumen, Schwergüter (Großraum-/Schwerguttransporte), Spirituosen (unverzollt), Stahlhandelsprodukte (Seetransporte) Tiere (lebende), Uhren, Umzugsgut, unverpackte Güter, Waffen, Zucker (Seetransporte), Reisegepäck.
Der Versicherungsschutz gilt erst nach gesonderter Freigabe durch JUMiNGO und der KRAVAG. Eine automatisierte Auftragsbestätigung durch JUMiNGO gilt nicht als Versicherungsschutz.
Bijouterien, Dokumente, Drogen (nach dem Betäubungsmittelgesetz), echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine, Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteinen, Geld in Münzen und Scheinen, Juwelen, Scheck; Kreditkarten, gültige Telefonkarten, Urkunden, Wertpapiere aller Art, gebrauchte Güter.
Eine automatisierte Auftragsbestätigung durch JUMiNGO gilt nicht als Versicherungsschutz.
(3) Nicht versicherbare (ausgeschlossene) Gefahren sind:
a) Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;
b) Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;
c) Gefahren aus der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;
d) Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;
e) Gefahren der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung;
f) Gefahren der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien, es sei denn, dass
(4) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden nicht gedeckt, die verursacht worden sind durch
a) eine Verzögerung der Reise;
b) inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter;
c) handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste;
d) normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen;
e) eine nicht beanspruchungsgerechte Verpackung, unsachgemäße Verladeweise oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadensfalls durch den Kunden.
Grundsätzlich liegen der Güterversicherung die KRAVAG-Logistik Güterversicherungsbedingungen 2008 zugrunde.
Die Versicherten tragen je Sendung und Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 50,00 EUR.
Alle Schäden sind der JUMiNGO GmbH unverzüglich, jedoch spätestens nach 7 Kalendertagen ab dem Tag der Zustellung schriftlich zu melden und die in den Vertragsgrundlagen genannten "Hinweise für das Verhalten im Schadenfall" genau zu beachten.
Sind Güter verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie im Falle des Totalverlustes. Die Güter sind verschollen, wenn vom Zeitpunkt ihrer geplanten Ankunft 60 Tage, bei Lufttransporten 30 Tage, verstrichen sind und keine Nachricht über ihren Verbleib beim Versicherungsnehmer oder Versicherten eingegangen ist. Ist die Nachricht in Verbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört, so verlängert sich die Frist entsprechend den Umständen des Falles, höchstens jedoch auf sechs Monate.
Bei Aufwendungen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung in die Policenwährung zum Kurs des Schadentages.
Der Versicherer verzichtet auf einen Rückgriff gegen den Versicherungsnehmer und seine Arbeitnehmer. Der Versicherer ist jedoch berechtigt, gegen jeden Rückgriff zu nehmen, der den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.
Der Kunde hat im Rahmen des Bestellprozesses die Möglichkeit zwischen einer „Standardversicherung“ und einer „Premiumversicherung“ zu wählen.
Die Begrifflichkeit „Premium“ bezieht sich hierbei ausdrücklich auf eine gesonderte Leistung der JUMiNGO GmbH gegenüber dem Kunden.
Die auf dieser Seite aufgeführten Versicherungsbedingungen der KRAVAG-LOGISTIC Versicherung AG bleiben bei Abschluss einer „Premiumversicherung“ inhaltlich unberührt und somit gleichbleibend bindende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung.
Eine Ausnahme, stellt die anfallende Selbstbeteiligung in Höhe von 50,00€ im Versicherungsfall für den Kunden dar, welche JUMiNGO bei Abschluss einer „Premiumversicherung“ für den Kunden übernimmt.
Die zusätzliche Leistung der JUMiNGO GmbH beinhaltet bei Abschluss einer „Premiumversicherung“ zusammenfassend folgende Punkte:
KATEGORIE 1: Standardwaren (nicht abschließende Liste)
Alle Standardwaren, für die kein gesondertes Angebot erforderlich ist:
KATEGORIE 2: Gebrauchte Waren
Waren, die nicht mehr in ihrer Originalverpackung sind, bereits für Tests oder Vorführungen genutzt wurden, in Betrieb waren oder ausgestellt wurden.
KATEGORIE 3: Waren, die eine Einzelbewertung benötigen
Besonders empfindliche Waren:
KATEGORIE 4: Ausgeschlossene Waren
Allgemeine Ausschlüsse
Ausgeschlossene Risiken umfassen unter anderem:
Zusätzlich gelten folgende spezifische Ausschlüsse:
Die Versicherung deckt keine Schäden, materiellen Verluste oder Kosten infolge von:
Vorbereitung, Verpackung oder Konfektionierung der versicherten Waren;
Sicherung, Befestigung oder Packen, wenn sie vom Versicherten, seinen Vertretern oder Antragstellern durchgeführt werden, oder wenn sie vor Antritt der versicherten Reise erfolgen.
Festnahme, Beschlagnahme, Zurückhaltung oder Einziehung, angeordnet durch Behörden eines EU-Mitgliedstaates, des Vereinigten Königreichs, der Schweiz, Liechtensteins, Islands oder Norwegens.
Beschlagnahme oder Zurückhaltung durch eine Behörde aufgrund eines betrügerischen Vorgangs.
Versicherungsumfang
Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Transportversicherungsbedingungen der Transportversicherung, die über den Versicherungsmakler COSTE FERMON abgeschlossen wurden.
Schadensfallverfahren
Schäden müssen JUMiNGO SAS innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich gemeldet werden. Bei Totalverlust gilt die Ware als verloren, wenn innerhalb von 60 Tagen nach geplanter Ankunft keine Neuigkeiten vorliegen (30 Tage bei Lufttransport).
Premium-Versicherungsoption
Kunden können beim Bestellvorgang die Premium-Versicherung wählen, die folgende Vorteile bietet:
Alle Allgemeinen Versicherungsbedingungen bleiben für die Premiumversicherung bestehen, mit Ausnahme der Selbstbeteiligungsregelung.
Diese Bedingungen sind eine Übersetzung der französischen Originalfassung, die im Zweifelsfall vorrangig gilt.