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VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

1.

JUMiNGO GmbH - KRAVAG (DE)


2.

JUMiNGO SAS - COSTE FERMON (FR)


1. JUMiNGO GmbH - KRAVAG (DE)

Gegenstand der Versicherung

(1) Auf Antrag des Kunden versichert JUMiNGO gegen Entrichtung eines erhöhten Entgeltes (Versicherungsprämie) das Sendungsgut gegen die Gefahren des Transportes. Die Transportversicherung wird von JUMiNGO im Interesse des Kunden bei der KRAVAG LOGISTIC Versicherung AG, Voltastraße 84, 60486 Frankfurt (im Folgenden KRAVAG) eingedeckt. Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung.

Der Vertrag bezieht sich auf sämtliche weltweite Transporte und damit in Verbindung stehende Lagerungen von Gütern aller Art, soweit diese nicht unter Gütergruppe D (Nicht versicherbare Güter) aufgeführt sind, oder unter Gütergruppe C (Besonders gefährdete Handelsgüter), sofern diese vor Risikobeginn nicht gesondert angefragt und genehmigt wurden.

(2) Die Güter sind in folgende Gütergruppen aufgeteilt:

Gütergruppe A (Allgemeine Handelsgüter, neu und verpackt):

Gütergruppe A (Allgemeine Handelsgüter, neu und verpackt): Handelsgüter aller Art; soweit sie nicht in den nachfolgenden Gütergruppen B, C und D aufgeführt sind. Artverwandte Güter sind den in den nachfolgenden Gütergruppen B, C und D genannten Gütern sinngemäß zuzuordnen. Diese Güter sind ohne besondere Anfrage bis zu einer Höchstversicherungssumme von 50.000, - EUR je Transportmittel/ transportbedingter Zwischenlagerung versicherbar. Höhere Summen nur auf Anfrage.

Gütergruppe B (Besondere Handelsgüter):

Besondere Handelsgüter sind ohne besondere Anfrage versicherbar bis zu einer Höchstversicherungssumme von 50.000, - EUR je Transportmittel bzw. Lager. Bei höheren Versicherungssummen als 50.000, - EUR sind mit JUMiNGO und der KRAVAG vor Risikobeginn Beiträge, Bedingungen, Sicherungsvereinbarungen und sonstige von der KRAVAG verlangte Risikovoraussetzungen zu vereinbaren.

Besondere Handelsgüter sind:

Alkoholische Getränke (ab 15 %), Arzneien (Medizin), Computerbauteile (elektronische Speicher, Datenträger und Prozessoren), echte Teppiche, Elektronik, Foto- und Filmapparate, Fotovoltaikanlagen, Glaswaren, Keramik, Kosmetika, Kraftfahrzeuge, Laptops, Luft-/Raumfahrzeuge, Maschinen mit hohem Elektronikanteil, Medizintechnische Geräte, Motorräder, Mobiltelefone, Neu Möbel, PC, Smartphone, Solarmodule, Spirituosen (verzollt), Tabakwaren, Tablet-PC, temperaturgeführte Güter, Unterhaltungselektronik einschl. Ton- und Musikträger, Wasserfahrzeuge.

Gütergruppe C (Besonders gefährdete Handelsgüter):

Für nachstehende Güter sind mit JUMiNGO und der KRAVAG vor Risikobeginn Beiträge, Bedingungen, Sicherungsvereinbarung und sonstige von der KRAVAG verlangte Risikovoraussetzungen zu vereinbaren:

Alkohol (unverzollt), Anlagebau, Antiquitäten, Baumwolle (Seetransporte) beschädigte Güter, Chemikalien (Seetransporte), persönliche Effekten, explosive Güter, Faserstoffe, Frischfrüchte/-gemüse, Gewürze, Kernbrennstoffe, Kunstgegenstände, Massengüter in Tankschiffen und Bulkcarriern, Munition, Nüsse, Pflanzen (lebende), radioaktive Stoffe, Rohkaffen, Rohkakao, Schnittblumen, Schwergüter (Großraum-/Schwerguttransporte), Spirituosen (unverzollt), Stahlhandelsprodukte (Seetransporte) Tiere (lebende), Uhren, Umzugsgut, unverpackte Güter, Waffen, Zucker (Seetransporte), Reisegepäck.

Der Versicherungsschutz gilt erst nach gesonderter Freigabe durch JUMiNGO und der KRAVAG. Eine automatisierte Auftragsbestätigung durch JUMiNGO gilt nicht als Versicherungsschutz.

Gütergruppe D (Nicht versicherbare Güter):

Bijouterien, Dokumente, Drogen (nach dem Betäubungsmittelgesetz), echte Perlen, Edelmetalle, Edelsteine, Gegenstände aus Edelmetallen und Edelsteinen, Geld in Münzen und Scheinen, Juwelen, Scheck; Kreditkarten, gültige Telefonkarten, Urkunden, Wertpapiere aller Art, gebrauchte Güter.

Eine automatisierte Auftragsbestätigung durch JUMiNGO gilt nicht als Versicherungsschutz.

(3) Nicht versicherbare (ausgeschlossene) Gefahren sind:

a) Gefahren des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben;

b) Gefahren von Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristischen oder politischen Gewalthandlungen, unabhängig von der Anzahl der daran beteiligten Personen, Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen;

c) Gefahren aus der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand;

d) Gefahren aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen;

e) Gefahren der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung;

f) Gefahren der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien, es sei denn, dass

  • der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die genannten Parteien oder den beauftragten Spediteur mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausgewählt hat;
  • der Versicherungsnehmer bzw. Versicherte der Käufer ist und nach den Bedingungen des Kaufvertrags keinen Einfluss auf die Auswahl der am Transport beteiligten Personen nehmen konnte.


(4) Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden nicht gedeckt, die verursacht worden sind durch

a) eine Verzögerung der Reise;

b) inneren Verderb oder die natürliche Beschaffenheit der Güter;

c) handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste;

d) normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen;

e) eine nicht beanspruchungsgerechte Verpackung, unsachgemäße Verladeweise oder durch vorsätzliche Herbeiführung des Schadensfalls durch den Kunden.

Umfang der Versicherung

Grundsätzlich liegen der Güterversicherung die KRAVAG-Logistik Güterversicherungsbedingungen 2008 zugrunde.

Selbstbeteiligung

Die Versicherten tragen je Sendung und Schadenfall eine Selbstbeteiligung von 50,00 EUR.

Bestimmungen für den Schadenfall

Alle Schäden sind der JUMiNGO GmbH unverzüglich, jedoch spätestens nach 7 Kalendertagen ab dem Tag der Zustellung schriftlich zu melden und die in den Vertragsgrundlagen genannten "Hinweise für das Verhalten im Schadenfall" genau zu beachten.

Sind Güter verschollen, so leistet der Versicherer Ersatz wie im Falle des Totalverlustes. Die Güter sind verschollen, wenn vom Zeitpunkt ihrer geplanten Ankunft 60 Tage, bei Lufttransporten 30 Tage, verstrichen sind und keine Nachricht über ihren Verbleib beim Versicherungsnehmer oder Versicherten eingegangen ist. Ist die Nachricht in Verbindung durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg oder innere Unruhen gestört, so verlängert sich die Frist entsprechend den Umständen des Falles, höchstens jedoch auf sechs Monate.

Bei Aufwendungen in Fremdwährung erfolgt die Umrechnung in die Policenwährung zum Kurs des Schadentages.

Der Versicherer verzichtet auf einen Rückgriff gegen den Versicherungsnehmer und seine Arbeitnehmer. Der Versicherer ist jedoch berechtigt, gegen jeden Rückgriff zu nehmen, der den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.

Premiumversicherung

Der Kunde hat im Rahmen des Bestellprozesses die Möglichkeit zwischen einer „Standardversicherung“ und einer „Premiumversicherung“ zu wählen.

Die Begrifflichkeit „Premium“ bezieht sich hierbei ausdrücklich auf eine gesonderte Leistung der JUMiNGO GmbH gegenüber dem Kunden.

Die auf dieser Seite aufgeführten Versicherungsbedingungen der KRAVAG-LOGISTIC Versicherung AG bleiben bei Abschluss einer „Premiumversicherung“ inhaltlich unberührt und somit gleichbleibend bindende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Versicherungsleistung.

Eine Ausnahme, stellt die anfallende Selbstbeteiligung in Höhe von 50,00€ im Versicherungsfall für den Kunden dar, welche JUMiNGO bei Abschluss einer „Premiumversicherung“ für den Kunden übernimmt.

Die zusätzliche Leistung der JUMiNGO GmbH beinhaltet bei Abschluss einer „Premiumversicherung“ zusammenfassend folgende Punkte:

  • Übernahme der Selbstbeteiligung in Höhe von 50,00€ für den Kunden
  • Priorisierter Customer Support mit schnelleren Antwortzeiten
  • Wöchentliche Status-Updates zum Bearbeitungsstatus

2. JUMiNGO SAS - COSTE FERMON (FR)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der JUMiNGO Ad Valorem Versicherung

Versicherungsumfang

  1. Auf Wunsch des Kunden versichert JUMiNGO versendete Waren gegen transportbedingte Risiken gegen eine zusätzliche Versicherungsprämie. Die Transportversicherung ist durch den Versicherungsmakler Coste Fermon abgeschlossen. Diese Versicherungspolice ist eine Ad-Valorem-Versicherung.
  2. Der Versicherungsvertrag deckt alle weltweiten Transporte, einschließlich vorübergehender Lagerung, für alle Warentypen ab, mit Ausnahme der unter Kategorie 4 (Ausgeschlossene Waren) oder Kategorie 3 (Besonders empfindliche Waren) eingestuften Güter. Für Artikel dieser Kategorien ist eine gesonderte Anfrage und ausdrückliche Genehmigung erforderlich, bevor der Versicherungsschutz beginnt.


Warenklassifizierung

KATEGORIE 1: Standardwaren (nicht abschließende Liste)

Alle Standardwaren, für die kein gesondertes Angebot erforderlich ist:

  • Glühbirnen
  • Heizungs- und Klimageräte
  • Messinstrumente
  • Gusseisenprodukte
  • Sport-, Jagd- und Angelausrüstung
  • Metallgerüste
  • Schuhe
  • Kleidung
  • Konserven
  • Besteck
  • Vinyl-Schallplatten
  • Haushaltsgeräte
  • Verstärkungsstäbe
  • Metallfässer
  • Schweres Werkzeug
  • Musikinstrumente (außer Klaviere)
  • Spielzeug
  • Abgefüllte Flüssigkeiten
  • Flüssigkeiten in Dosen oder Fässern
  • Werkzeugmaschinen (außer Präzisionsmaschinen)
  • Auf Paletten geladene Waren
  • Elektrische Geräte
  • Elektronische Geräte
  • Labor- und medizinische Geräte
  • Hi-Fi-, Radio- und Rundfunktechnik
  • IT- und Fotografiezubehör
  • Lederwaren
  • Metallmöbel
  • Parfüm und Kosmetikprodukte
  • Schreibwaren
  • Ersatzteile für Autos und Fahrräder
  • Reinigungsmittel
  • Hygieneprodukte
  • Luxuswaren
  • Pharmazeutische Produkte
  • Eisenwaren
  • Sanitärprodukte
  • Schlüsseldienstprodukte
  • Stoffrollen
  • PVC-Rohre


KATEGORIE 2: Gebrauchte Waren

Waren, die nicht mehr in ihrer Originalverpackung sind, bereits für Tests oder Vorführungen genutzt wurden, in Betrieb waren oder ausgestellt wurden.

KATEGORIE 3: Waren, die eine Einzelbewertung benötigen

Besonders empfindliche Waren:

  • Keramik, Kristallglas, Leuchten, Marmor, Porzellan, Glaswaren
  • Waren, die eine kontrollierte Temperatur oder Atmosphäre benötigen
  • Waren mit speziellen Transportbedingungen:
  • Lebende Tiere
  • Umzugs-Sendungen
  • Champagner
  • Uhren mit einem Wert von über 1.000 €
  • Flüssigkeiten in großen Behältern
  • Verderbliche Waren


KATEGORIE 4: Ausgeschlossene Waren

  • Luxus-Schmuck, Perlen und Edelsteine
  • Banknoten, Lotterielose
  • Bankkarten, Prepaid-Karten, Schecks
  • Zigaretten, Tabak
  • Edelmetalle
  • Währung, Aktien, Anleihen, Gutscheine, Wertpapiere


Allgemeine Ausschlüsse

Ausgeschlossene Risiken umfassen unter anderem:

  • Krieg, kriegerische Handlungen oder innere Unruhen.
  • Streiks, Terrorakte oder politische Aktionen.


Zusätzlich gelten folgende spezifische Ausschlüsse:

Die Versicherung deckt keine Schäden, materiellen Verluste oder Kosten infolge von:

  1. Vorsätzlichen, betrügerischen oder grob fahrlässigen Handlungen des Versicherungsnehmers, Begünstigten, Mitarbeiters, Vertreters oder Anspruchsberechtigten.
  2. Falschen Angaben oder Anweisungen des Versicherten an JUMiNGO.
  3. Fehlen, Unzulänglichkeit oder Untauglichkeit von:


Vorbereitung, Verpackung oder Konfektionierung der versicherten Waren;
Sicherung, Befestigung oder Packen, wenn sie vom Versicherten, seinen Vertretern oder Antragstellern durchgeführt werden, oder wenn sie vor Antritt der versicherten Reise erfolgen.

  1. Temperatureinflüssen, es sei denn, es sei denn, die Sendung fällt unter einen Vertrag mit kontrollierter Temperatur und die Deckung durch „kontrollierte Temperatur“ wird ausdrücklich unterzeichnet und in den besonderen Bedingungen angegeben.
  2. Natürlichen Mängeln, natürlichem Schwund, Schädlingen oder Ungeziefer, es sei denn es kommt während des versicherten Transports zu einer Kontamination.
  3. Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug von Seetransportunternehmen.
  4. Bußgeldern, Beschlagnahme, Einziehung, Requisition, Blockadeverletzung, Schmuggel, Sicherungs-, Vollstreckungs- oder andere 8. Beschlagnahmen, wobei Helvetia auch an der Kaution, die zur Freigabe der versicherten Waren geleistet werden könnte, unbeteiligt bleibt.
  5. Verzögerungen, Qualitätsverlusten aufgrund der Natur der Waren.
  6. Wirtschaftlichen Verlusten jeglicher Art, unabhängig von Ursache oder Herkunft, einschließlich Preisunterschieden.
  7. Cyber-Risiken, einschließlich der vorsätzlichen Ausnutzung von Computern, IT-Ausrüstung, Software, Viren oder elektronischen Systemen, um Schäden zu verursachen.
  8. Verlust oder Nichtverfügbarkeit aufgrund von:


Festnahme, Beschlagnahme, Zurückhaltung oder Einziehung, angeordnet durch Behörden eines EU-Mitgliedstaates, des Vereinigten Königreichs, der Schweiz, Liechtensteins, Islands oder Norwegens.
Beschlagnahme oder Zurückhaltung durch eine Behörde aufgrund eines betrügerischen Vorgangs.

  1. Verluste oder Schäden, die während des oben genannten Zeitraums des Verlusts oder der Nichtverfügbarkeit auftreten.
  2. Munition, chemische, biologische oder nukleare Waffen und Kriegsmaterial. Darüber hinaus deckt die Versicherung keine Kosten, Ausgaben oder Haftung, die sich aus dem Ausbruch eines (erklärten oder nicht erklärten) Krieges zwischen mindestens zwei der folgenden Länder ergeben: Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Frankreich, Russische Föderation und Volksrepublik China


Versicherungsumfang

Grundlage der Versicherung sind die Allgemeinen Transportversicherungsbedingungen der Transportversicherung, die über den Versicherungsmakler COSTE FERMON abgeschlossen wurden.

Schadensfallverfahren

Schäden müssen JUMiNGO SAS innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung schriftlich gemeldet werden. Bei Totalverlust gilt die Ware als verloren, wenn innerhalb von 60 Tagen nach geplanter Ankunft keine Neuigkeiten vorliegen (30 Tage bei Lufttransport).

Premium-Versicherungsoption

Kunden können beim Bestellvorgang die Premium-Versicherung wählen, die folgende Vorteile bietet:

  • Übernahme der 50-€-Servicegebühr durch JUMiNGO.
  • Vorrangige Kundenbetreuung mit schnelleren Reaktionszeiten.
  • Wöchentliche Updates zum Schadenstatus.


Alle Allgemeinen Versicherungsbedingungen bleiben für die Premiumversicherung bestehen, mit Ausnahme der Selbstbeteiligungsregelung.

Diese Bedingungen sind eine Übersetzung der französischen Originalfassung, die im Zweifelsfall vorrangig gilt.

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