Welche Zollauflagen müssen beim Expressversand nach Österreich berücksichtigt werden?
Innerhalb des Gemeinschaftsgebiet der europäischen Union ist der Warenverkehr grundsätzlich zollfrei. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei der Einfuhr von Waren in Österreich keine Dokumente wie beispielsweise eine Zollinhaltserklärung vorlegen müssen. Sollten sie als gewerblicher Versender auftreten, ist in diesem Fall auch keine EORI-Nummer notwendig.
Durch die Zollfreiheit innerhalb der EU sind Ihre Waren normalerweise frei von Einfuhrabgaben wie Zöllen oder Einfuhrumsatzsteuer. Beachten Sie jedoch, dass eine Ausnahme für verbrauchssteuerpflichtige Güter besteht.
Daher kann es beim Versand von Expresssendungen auch zu einer Kontrolle durch Zollbehörden kommen, wenn der Verdacht auf den Versand verbrauchssteuerpflichtiger Waren besteht. In Österreich sind das beispielsweise Bier / Alkohol, Mineralöl oder Tabak. Eine genaue und jederzeit aktuelle Auflistung bietet Ihnen der österreichischen Zoll.
Welche Gegenstände sind für den Expressversand nach Österreich nicht zulässig?
Nicht alle Waren dürfen ins Ausland verschickt werden. Beachten Sie, dass auch für Österreich die Einfuhr bestimmter Gegenstände verboten oder nur beschränkt möglich ist. Zudem liegen aufgrund von Sicherheitsrisiken bei Versanddienstleistern einige Einschränkungen vor. Vergewissern Sie sich vorab genau, ob Ihre Güter auf der Liste verbotener Versandgegenstände zu finden sind, um Komplikationen beim Transport und eine Nicht-Zustellung zu vermeiden.
Generell gilt für folgende Waren ein Einfuhrverbot nach Österreich:
- Tabak und Alkohol (hierzu zählen auch Süßigkeiten, die Alkohol enthalten)
- Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
- Tierische Produkte
- Unter Artenschutz stehende Pflanzen und Tiere
- Pornografische Produkte
- Gefälschte Produkte
- Gefahrengut, u.a. Chemikalien
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt
- Geld und Edelmetalle
Eine Einfuhr dieser Waren ist nur nach vorherigem Antrag beim österreichischem Zoll und der dazugehörigen Genehmigung gestattet. Für einen reibungslosen Versandablauf lohnt es sich daher bereits früh die entsprechenden Anträge einzureichen.
Folgende Güter sind darüber hinaus bei den meisten Versanddienstleistern für den Versand unzulässig:
- Akkus und Batterien
- Kunstwerke
- Antiquitäten
Achtung: Wenn Sie mehrere verschiedene Gegenstände mittels einer einzigen Sendung nach Österreich verschicken möchten und für einen oder mehrere dieser Gegenstände ein Einfuhrverbot gilt, so wird die gesamte Sendung nicht zugestellt.