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Der weltweite Handel nimmt immer weiter zu. Damit steigt auch das Transportaufkommen, bei dem sich Käufer und Verkäufer über Kosten, Risiken und Ausführung vertraglich einigen müssen. Für eine effiziente Abfertigung, schnelle Transporte sowie rechtliche Sicherheit auf beiden Seiten bedarf es standardisierter Verträge mit international anerkannten Bedingungen.
Die internationale Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) rief daher im Jahr 1936 die erste Ausführung der Incoterms ins Leben. Seitdem wurden die Incoterms immer wieder an aktuelle technische oder marktübliche Anforderungen angepasst. Daher kommt es immer wieder vor, dass alte Incoterms durch neue ersetzt werden. Die aktuelle Version sind die INCOTERMS 2020 (8. Revision). Die Versionen sind 10 Jahre gültig. Das bedeutet, dass die 8. Revision bis zum Jahr 2030 gültig ist.
Incoterms regeln die Pflichten von Käufer und Verkäufer beim Transport und bieten über einen Verweis im Vertrag genauen Aufschluss darüber, wer die Kosten und das Transportrisiko auf jedem einzelnen Wegstück zu übernehmen hat. Damit ist eine genaue Ausführung dieser Regelungen im Kaufvertrag nicht notwendig. Es sollte jedoch beachtet werden, dass Incoterms selbst keine Gesetzeskraft haben. Sie sind nur dann gültig, wenn im Kaufvertrag darauf verwiesen wird (z.B. FOB gemäß INCOTERMS 2020) und beide Parteien diesen Bedingungen zustimmen.
Incoterms dienen zur Vereinfachung von Vertragsbedingungen, da mit ihnen wesentliche Verpflichtungen an Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden. Die Incoterms klären damit folgende grundsätzliche Fragen:
Die Klärung dieser Punkte hat den Vorteil, dass damit auch weiterführende Fragen beantwortet werden können. So lässt sich aus den Verpflichtungen der jeweiligen Vertragspartei ableiten, wer sich um Verpackung, Warenprüfung, Transportdokumente oder Transportversicherung zu kümmern hat.
Einteilung nach Transportart
Einteilung nach Art der Abwicklung
Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie die Versandbedingungen bei den einzelnen Incoterms definiert werden. Dabei tauchen immer wieder Begrifflichkeiten auf, die Ihnen vorher bekannt sein sollten:
Benannter Lieferort
Der vereinbarte Ort, an den die Ware vom Verkäufer vor dem Haupttransport geliefert wird. In der Regel ist dies ein Terminal, an dem der Frachtführer die Ware in Empfang nehmen kann. Normalerweise ist dieser bei Bahn- oder Luftfracht relevant, da für Seefracht eigene Incoterms zur Verfügung stehen, bei denen der Ort am Verschiffungshafen definiert wird.
Benannter Bestimmungsort
Der vereinbarte Ort, an den die Ware nach dem Haupttransport ausgeliefert wird. Oftmals ist dies der Standort oder ein externes Lager des Käufers. Der Bestimmungsort muss jedoch nicht beim Käufer sein. Beispielsweise kann bei Amazon FBA der Bestimmungsort auch ein Lager von Amazon sein, zu dem der Käufer an sich keinen Zugriff hat.
Verschiffungshafen
Der Hafen, an dem die Waren vor den Haupttransport auf das Schiff verladen werden.
Bestimmungshafen
Der Hafen, an dem die Waren nach dem Haupttransport vom Schiff entladen werden.
Gefahrenübergang
Der Zeitpunkt, an dem das Risiko des Transports für Verlust und Beschädigung vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.
Zollausfuhrabwicklung
Die Anmeldung der Waren beim Zoll im Exportland. Dies beinhaltet die Kennzeichnung der Ware mit allen für den Versand relevanten Daten (Art, Menge und Wert der Ware + Empfänger).
Zolleinfuhrabwicklung
Die Übernahme aller weiteren Aufgaben und Kosten beim Zoll im Importland. Hierzu zählen die Klärung von Rückfragen des Zolls und die Bezahlung der Zölle (ab einem Warenwert von 400 Euro) sowie evtl. anfallender Einfuhrumsatzsteuer.
EXW ist die einzige E-Klausel und wird auch als Abholklausel bezeichnet. Bei der Abholklausel trägt der Käufer die Risiken und Kosten des gesamten Transports. Der Verkäufer stellt die Waren lediglich ab Werk zur Verfügung. In seltenen Fällen kann auch ein anderer Lieferort benannt werden.
EXW
Ex Works / Ab Werk
„Ab Werk“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an einem benannten Lieferort zur Verfügung stellt. Bei EXW ist dies normalerweise das Gelände des Verkäufers, da die Ware laut Incoterm weder verladen noch für die Ausfuhr freigemacht werden muss. Lediglich eine sichere Verpackung sowie die Kennzeichnung der Ware sind durch den Verkäufer durchzuführen.
EXW eignet sich dann, wenn der Käufer die volle Kontrolle über den Transport wünscht und so beispielsweise bestimmte Speditionen beauftragen möchte. Gleichzeitig trägt der Käufer bei EXW aber auch das volle Risiko des Transports. Möchte er den Transport versichern, muss dies daher für die gesamte Strecke erfolgen.
Gerade bei Bestellungen im Ausland, wie beispielsweise China, kann es allerdings sinnvoll sein, einen anderen Incoterm zu verwenden, da der Verkäufer aufgrund der Kontakte vor Ort meist passende Dienstleister kennt und die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeit besser überwachen kann.
Verpflichtungen des Verkäufers
Die F-Klauseln regeln die Kosten und das Risiko für den Haupttransport der Ware. „Frei“ bedeutet in diesem Zusammenhang, ab welchem Punkt der Käufer die Kosten für den Transport übernimmt. Vorher liegen Risiko und Kosten beim Verkäufer der Ware.
FCA
Free Carrier / Frei Frachtführer
Beim Incoterm FCA wird die Ware vom Verkäufer an den Frachtführer oder eine andere vom Käufer benannte Person übergeben. Die Übergabe findet am Ort des Verkäufers statt, sofern nicht anders festgelegt. Alternativ kann auch die Lieferung an einen anderen benannten Ort ausgehandelt werden. Da am Lieferort das Transportrisiko an den Käufer übergeht, sollte so genau wie möglich festgelegt werden, wo die Übergabe stattfindet.
Für den Haupttransport der Ware ist ab hier der Käufer verantwortlich. Er trägt ab jetzt das Risiko und die Kosten des weiteren Transports. Die Klausel „Frei Frachtführer“ kann auf alle Versandarten (Bahn-, See- und Luftfracht) angewendet werden.
Verpflichtungen des Verkäufers
FAS
Free Alongside Ship / Frei längsseits Schiff
„Frei Längsseite Schiff“ geht einen Schritt weiter. Im Gegensatz zu FCA ist bei FAS Eine Lieferung nicht optional, sondern bis zum Verschiffungshafen festgelegt. Wie im Namen enthalten findet die Lieferung des Verkäufers dann statt, wenn sich die Ware längsseits des Schiffes befindet. Zu diesem Zeitpunkt gehen sowohl das Risiko wie auch alle weiteren Kosten an den Käufer über.
FAS eignet sich sehr gut, wenn der Verkäufer seine lokalen Kenntnisse für einen Transport zum nächsten Verschiffungshafen nutzen soll und der Käufer den weiteren Transport selbst planen möchte. So kann der Käufer selbst einen Spediteur beauftragen und erhält genauere Kontrolle über die Kosten des Seetransports.
Diese Klausel ist nur im See- oder Binnenschiffstransport anwendbar.
Verpflichtungen des Verkäufers
FOB
Free On Board / Frei an Bord
„Free On Board“ ist genau wie „Free Alongside Ship“ nur für den See- oder Binnenschiffstransport gedacht. FOB geht beim Transport noch einen Schritt weiter, sodass die Lieferung des Verkäufers erst an Bord des Schiffes erfolgt. Mit der Verladung auf das Schiff gehen somit alle weiteren Risiken und Kosten an den Käufer über.
FOB eignet sich, wenn der Verkäufer das Risiko und die Kosten für die Verladung durch die Reederei tragen soll. Die Klausel ist jedoch nicht anwendbar, wenn die Übergabe der Ware an den Frachtführer bereits stattgefunden hat, bevor sich diese auf dem Schiff befindet. Daher kann auch diese Klausel nur im See- oder Binnenschiffstransport angewendet werden.
Verpflichtungen des Verkäufers
Bei den C-Klauseln trägt der Verkäufer die Kosten für den Haupttransport bis zum Bestimmungsort. Das Risiko geht jedoch an den Käufer über, sobald die Ware dem Frachtführer übergeben wurde.
CFR
Cost And Freight / Kosten und Fracht
"Kosten und Fracht“ ist vergleichbar mit „Frei an Bord“ (FOB). Zusätzlich werden jedoch die Kosten für den Transport durch den Verkäufer bis zum Bestimmungshafen getragen. Die Lieferung und der damit verbundene Gefahrenübergang erfolgt sobald sich die Ware an Bord des Schiffes befindet.
CFR eignet sich nicht für einen Containertransport, da bereits vorab die Übergabe der Ware an einen Frachtführer zu erfolgen hat. In so einem Fall ist die Klausel CPT anwendbar.
Auch diese Klausel ist nur für den See- und Binnenschiffstransport gedacht, da die Verladung auf ein Schiff Vertragsbestandteil sein muss.
Verpflichtungen des Verkäufers
CIF
Cost Insurance Freight / Kosten, Versicherung und Fracht
CIF definiert genau wie CFR, dass die Kosten für den Haupttransport vom Verkäufer zu bezahlen sind. Ebenso ist er verpflichtet die Ware für die Ausfuhr freizumachen. Das Risiko wird nach Lieferung an Bord des Schiffes an den Verkäufer übertragen.
Die Besonderheit bei CIF ist die Verpflichtung des Verkäufers zum Abschluss einer Transportversicherung, die den Klauseln (C) der Institute Cargo Clauses entspricht. Die Versicherung ist in Höhe von 110% des Warenwerts abzuschließen (Ware + 10% imaginärer Gewinn) und schützt gegen Feuer oder Explosion, Schiffsuntergang, Auf-Grund-Laufen, Kentern des Schiffs, Über-Bord-Werfern sowie Havarie.
ACHTUNG: Die Transportversicherung schützt den Käufer nicht bei Beschädigung oder Verlust der Ware, wenn er nicht ausdrücklich durch die oben genannten Ereignisse eintritt. Für eine Absicherung gegen Nässe, Bruch oder Verbiegen sowie Diebstahl der Güter muss der Käufer eine separate Versicherung abschließen.
CIF ist ebenfalls nur im See- und Binnenschiffstransport anwendbar und nicht für den Containertransport geeignet. Hierfür ist CIP die passende Alternative.
Verpflichtungen des Verkäufers
CPT
Carriage Paid To / Fracht bezahlt bis zum vereinbarten Bestimmungsort
Die Ware muss vom Verkäufer an den benannten Frachtführer übergeben werden. Zusätzlich hat der Verkäufer die Kosten für den Haupttransport zum Bestimmungsort zu übernehmen sowie die Ware für die Ausfuhr freizumachen.
Die Klausel CPT ähnelt stark CFR, jedoch ist kein Bestimmungshafen und die Lieferung an Bord eines Schiffes notwendig. Damit ist CPT auch für den Containertransport geeignet, bei der die Ware bereits vor Verladung an den Frachtführer zu übergeben ist.
Verpflichtungen des Verkäufers
CIP
Carriage Insurance Paid / Fracht und Versicherung bezahlt
„Frachtfrei versichert“ bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an den Frachtführer an einem vereinbarten Ort liefert. Die Kosten für den Haupttransport zum Bestimmungsort sind ebenfalls vom Verkäufer zu übernehmen. Zudem muss er die Ware für die Ausfuhr freimachen. Das Risiko hingegen wird durch die Lieferung an den Frachtführer auf den Käufer übertragen.
CIP schließt eine Transportversicherung bis zum Bestimmungsort im Umfang der Institute Cargo Clauses A ein, welche 110% des Warenwerts betragen muss. Die Kosten für die Versicherung hat ebenfalls der Verkäufer zu tragen. Die Klausel A bietet mit "All Risk" den höchsten Versicherungsschutz und beinhaltet auch Absicherung bei Beschädigung oder Diebstahl der Ware.
CIP ist die passende Alternative für CIF, wenn ein Containertransport stattfinden soll, da bei CIP keine Verladung auf ein Schiff, sondern lediglich die Übergabe an den Frachtführer stattfindet.
Verpflichtungen des Verkäufers
Bei den D-Klauseln trägt der Verkäufer sowohl das Risiko wie auch die Kosten für den Transport bis zum Bestimmungshafen oder darüber hinaus.
DAP
Delivered At Place / Geliefert an benannten Ort
Bei DAP muss der Verkäufer die Ware bis zum Bestimmungsort transportieren. Er trägt bis zum Bestimmungsort die Kosten und Risiken für den Transport. Am Bestimmungsort muss er dem Käufer die Ware entladebereit zur Verfügung stellen, jedoch nicht selbst entladen, bzw. dafür das Risiko und die Kosten tragen.
Der Verkäufer ist verpflichtet die Ware für die Ausfuhr freizumachen. Die gleiche Verpflichtung für die Einfuhr besteht allerdings nicht. Diese Aufgabe ist vom Käufer zu übernehmen.
DAP kann auf alle Versandarten angewendet werden und ist vor allem auch dann geeignet, wenn verschiedene Transportmittel für den Warentransport genutzt werden.
Verpflichtungen des Verkäufers
Sendungen über JUMiNGO werden standardmäßig mit dem Incoterm DAP abgewickelt. Somit hat der Absender sowohl die Kosten für den gesamten Transport wie auch die Zollausfuhranmeldung zu übernehmen.
Ob für den Empfänger ein Aufwand bei der Zolleinfuhranmeldung sowie Verzollungskosten entstehen, hängt nun vom Warenwert der Sendung ab:
DAP eignet sich also dann, wenn der Warenwert der Sendung unter 400 Euro liegt. Darüber hinaus ist der Incoterm nur geeignet, wenn dem Empfänger damit einverstanden ist, dass er die Zollgebühren sowie die Zolleinfuhrabwicklung zu übernehmen hat. Diese zusätzlichen Kosten sowie der Aufwand können für Unmut sorgen, wenn sich Ihre Kunden vorab nur unzureichend über die Versandbedingungen informieren. Für einen reibungslosen Ablauf sowie maximale Kundenzufriedenheit eignet sich daher der Versand mit dem Incoterm DDP bei JUMiNGO.
Gut zu wissen: DAP beinhaltet eigentlich keine Entladung. In der Praxis wird der Versanddienstleister bei kleinen Paketen die Sendung trotzdem übergeben, sodass keine Entladung durch den Empfänger notwendig ist. Diese Regelung bezieht sich eher auf den Transport von Paletten und Containern bzw. großen Warenmengen.
Ist der Incoterm DAP für den Amazon FBA Versand ins Ausland geeignet?
Wenn Sie Ihre Waren in ein ausländisches Lager von Amazon schicken möchten, ist DAP nur bis zu einer Höhe von 400 Euro anwendbar. Grund dafür ist, dass Amazon keine Zollgebühren für Ihre Waren übernehmen wird. Dies hängt auch damit zusammen, dass Sie weiterhin Eigentümer der Ware bleiben und Amazon nicht der Käufer Ihrer Sendung ist.
DPU
Delivered At Place Unloaded / Geliefert an benannten Ort und entladen
DPU ist eine Erweiterung zur Klausel DAP. Auch hier trägt der Verkäufer das Risiko und die Kosten für den Transport zum Bestimmungsort. Es ist zudem die weiterführende Verpflichtung des Verkäufers, die Ware am Bestimmungsort zu entladen.
Der Verkäufer muss sich vorab über die Bedingungen am Lieferort informieren, um das Entladen sicherstellen zu können. Ebenso trägt er alle Kosten, die hiermit in Verbindung stehen. Weiterhin ist die Ware vom Verkäufer für die Ausfuhr freizumachen. Genau wie bei DAP liegt die Aufgabe für die Einfuhrabwicklung beim Käufer.
Auch DPU ist für alle Versandarten geeignet, da mehrere Beförderungsmittel beim Transport der Waren zum Einsatz kommen können.
Verpflichtungen des Verkäufers
DDP
Delivered Duty Paid / Geliefert, Zoll und Steuer bezahlt
DDP ist die höchste Verpflichtung, die der Verkäufer beim Transport von Waren haben kann. Er muss alle Zollformalitäten erledigen, die Ware sowohl zur Ausfuhr wie auch zur Einfuhr freimachen und entladebereit am Bestimmungsort zur Verfügung stellen.
Der Verkäufer trägt bis zu diesem Punkt alle Kosten und Risiken des Transports. Diese Maximalverantwortung ist nur dann sinnvoll, wenn keinerlei Mitwirkungspflichten durch den Käufer notwendig sind und der Verkäufer durch eigenes Handeln alle Verpflichtungen (wie bspw. die Zollabwicklung) schnell und unkompliziert erfüllen kann.
Verpflichtungen des Verkäufers
Der Vorteil beim Versand gemäß DDP besteht für Sie darin, dass Sie die komplette Planung des Transports sowie aller Zollangelegenheit übernehmen. Sie sind zu keinem Zeitpunkt auf weitere Angaben vom Empfänger angewiesen. In gleichem Zuge nehmen Sie dem Empfänger diese Aufgaben ab. DDP ist daher eine gute Möglichkeit die Kundenzufriedenheit zu steigern und zudem die Kosten für den Empfänger beim Versand besser planbar zu machen.
Sie sind an einem Versand gemäß DDP interessiert? JUMiNGO hält für ausgewählte Kunden passende UPS Tarife für Sie bereit, sodass ein unkomplizierter Versand samt Zollabwicklung gelingen kann. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir eine passende Lösung für Ihren Versand vereinbaren können!
Gut zu wissen: Ähnlich wie DAP beinhaltet auch DDP keine Entladung. In der Praxis wird der Versanddienstleister kleine Sendungen trotzdem übergeben, sodass keine Entladung durch den Empfänger notwendig ist. Diese Regelung bezieht sich eher auf den Transport von Paletten und Containern bzw. großen Warenmengen.
Ist der Incoterm DDP für den Amazon FBA Versand ins Ausland geeignet?
Bei einem Warenwert über 400 Euro entstehen im Importland weiterer Aufwand sowie Kosten für die Zollabwicklung. Da Amazon nicht Käufer der Ware ist, übernimmt das Unternehmen auch keine dieser Aufgaben. DDP legt fest, dass alle Aufgaben und Kosten vom Ihnen als Absender getragen werden, sodass sich dieser Incoterm sehr gut für den Versand in ein ausländisches Amazon Warenlager eignet. Weitere Informationen rund um den Versand in ein Amazon Warenlager finden Sie hier.
Auch wenn die einzelnen Incoterms an sich gut verständlich sind, kann ein Vergleich aufgrund ihrer Vielzahl und den zu beachtenden Verpflichtungen unter Umständen schwierig erscheinen. Welcher daher der passende Incoterm für Ihren Versand ist lässt sich leichter durch eine Übersicht herausfinden. In der Grafik können Sie genau ablesen, bis zu welchem Punkt der Verkäufer der Ware für die Kosten des Transports sowie das Transportrisiko aufkommt.
