Reibungslose Abwicklung Ihrer internationalen Sendungen – mit korrekt erstellter CN22 / CN23.
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Individuelle Unterstützung bei Fragen zu Zollinhaltserklärungen und Versandprozessen.

Bei einem Versand in ein Nicht-EU-Land muss eine Zollinhaltserklärung ausgefüllt werden. Zolldokumente wirken auf den ersten Blick oftmals unverständlich. Deshalb erklären wir Ihnen, was die Formulare CN22 und CN23 sind, wie Sie sie richtig ausfüllen und welche Alternative wir Ihnen bieten.
Eine Zollinhaltserklärung ist ein Formular, das einer Paketsendung beigefügt wird, wenn es in ein Nicht-EU-Land versendet werden soll. Es gibt die standardisierten Formulare CN23 oder CN22, die vom Weltpostverein, einem weltweiten Zusammenschluss von Postdienstleistern, entwickelt wurden.
Der Absender muss in dem jeweils benötigten Formular alle abgefragten Informationen korrekt und vollständig beantworten. Was ist in dem Paket enthalten? Welchen Wert hat die Ware? Wie schwer ist sie? Wer sind Sender und Empfänger? Es wird also genau beschrieben, was transportiert wird.
Wieso ist das wichtig? Das Formular CN23 oder CN22 helfen dem Zoll bei der Kontrolle der Waren. Die Informationen werden genutzt, um …
Der Zoll darf Pakete bei einer Prüfung scannen und öffnen. Wird festgestellt, dass der Inhalt der Sendung nicht mit den Angaben auf den Formularen CN22 oder CN23 übereinstimmt, reichen die Konsequenzen von einer Beschlagnahmung der Ware bis hin zu einer Geldstrafe. Außerdem können fehlerhafte Angaben zu einer kostenpflichtigen Rücksendung führen. Achten Sie also auf das korrekte Ausfüllen der Zollinhaltserklärung, um unnötige Kosten und Verzögerungen im internationalen Versand zu vermeiden.
Der augenscheinlichste Unterschied zwischen den Zollinhaltserklärungen CN22 und CN23 liegt zunächst im Umfang der abgefragten Informationen. Des Weiteren werden die Formulare für verschiedene Warenwerte und -gewichte eingesetzt.
CN22 Formular
Die Zollinhaltserklärung CN22 benötigen Sie für Päckchen mit einem Warenwert von bis zu 300 SZR* (ca. 370 Euro) und einem Gewicht von bis zu zwei Kilogramm. Dieses ist kürzer als das CN23 Formular und beinhaltet beispielsweise eine Beschreibung der Ware, Gewicht und deren Wert.
CN23 Formular
Überschreitet der Inhalt Ihres Päckchen oder Paketes den Warenwert von 300 SZR* (ca. 370 Euro), müssen Sie das CN23 Formular ausfüllen. Das CN 23 Formular ist etwas umfangreicher als CN22 und fragt (bei einem gewerblichen Versand) zusätzliche Informationen ab, wie beispielsweise die EORI-Nummer, weitere Empfängerdaten sowie Genehmigungen oder Bescheinigungen.
Zusätzlich zum CN23 Formular müssen Sie in der Regel die Paketkarte CP71 beilegen. Sie ist ein Begleitdokument, auf dem die Adresse des Empfängers notiert wird. Die Adresse steht zwar auch auf dem Formular, so kann jedoch vermieden werden, dass Versanddienstleister erfahren, was sich in dem Paket befindet.
Im Überblick: CN23 Zollinhaltserklärung oder CN22?
CN23 Formular → Päckchen und Pakete ab 2 Kilogramm mit Wert von mehr als 300 SZR* (ca. 370,- €) CN22 Formular → Päckchen bis 2 Kilogramm mit Wert von bis zu 300 SZR* (ca. 370,- €)
SZR steht für Sonderziehungsrecht. Dabei handelt es sich um eine Vergleichsgröße für internationale Währungen. Der Gegenwert in Euro wird vom Internationalen Währungsfonds (IWF) festgesetzt. Der Wechselkurs kann dementsprechend schwanken. Die hier angegebenen Daten beruhen auf dem Kurs von Oktober 2023.
Unsere Tipps für das CN22 und CN23 Formular
Eine Zollinhaltserklärung müssen Sie Ihrer Sendung dann beifügen, wenn sich der Empfänger in einem Nicht-EU-Staat befindet. Beachten Sie, dass dies auch europäische Staaten wie die Schweiz, das Vereinigte Königreich oder Norwegen betrifft, da sie nicht zur Zollunion der EU gehören.
Des Weiteren sind die CN23 Zollinhaltserklärung oder CN22 erforderlich, wenn Sie mit einem nationalen Postdienst wie beispielsweise der Deutschen Post oder der Österreichischen Post AG versenden, da diese unter dem Dach des bereits erwähnten Weltpostvereins zusammenarbeiten.
Grundsätzlich wird empfohlen, einer internationalen Sendung immer eine Zollinhaltserklärung beizufügen, auch wenn Sie einen privaten Versanddienstleister wählen. Die Zollinhaltserklärungen CN22 und CN23 werden weltweit anerkannt und können vom Zoll reibungslos bearbeitet werden. Nutzen Sie die digitale Zollübermittlung, um Ihren Versand darüber hinaus noch schneller abzufertigen.
Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie das CN22 Formular und die CN23 Zollinhaltserklärung ausfüllen. Gehen Sie beim Ausfüllen sorgfältig vor und geben Sie alle Informationen korrekt an.
CN22 Formular ausfüllen:
Nur bei Handelswaren (wenn Sie dort Ihr Kreuz bei Punkt 1 gesetzt haben):
CN23 Formular ausfüllen:
Bei einem Warenwert von über 300 SZR und einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm müssen Sie Ihrem Paket das CN23 Formular beifügen. Dieses ist ähnlich wie CN22, allerdings detaillierter. Im ersten Abschnitt geht es um Sender und Empfänger:
Im zweiten Abschnitt des CN23 Formulars geht es um die Ware:
Das CN22 Formular und das CN23 Formular erhalten Sie beim nationalen Postdienst. In Deutschland ist das beispielsweise die Deutsche Post. Sie können das Formular online oder in einer der Postfilialen ausfüllen. Versenden Sie über JUMiNGO, erstellen wir Ihnen automatisch eine Proformarechnung, die den gleichen Stellenwert wie eine Zollinhaltserklärung des Weltpostvereins hat. So sparen Sie sich das Ausfüllen und können die Zollabwicklung effizienter gestalten.
Bei einem Versand innerhalb des europäischen Kontinents ist zu beachten, dass Sie Ihrer Sendung immer dann eine Zollinhaltserklärung beifügen müssen, wenn das Land oder die Region nicht zur Europäischen Zollunion gehört. Hierzu zählen Länder, die kein Mitglied der Europäischen Union sind, wie etwa Norwegen. Doch es gibt auch Gebiete, die zwar zu Mitgliedstaaten der EU gehören, jedoch vom Zollgebiet ausgenommen sind. So etwa Ceuta und Melilla, die unter spanischer Flagge stehen. Eine Liste der Gebiete mit Sonderregelungen finden Sie auf der Seite des deutschen Zolls.
In der Regel benötigen Sie keine Zollinhaltserklärung für Dokumente. Allerdings obliegt es den einzelnen Ländern, welche Dokumente zollpflichtig sind. Für Ausweisdokumente wie Reisepässe oder Ausweise kann in bestimmten Ländern eine Zollpflicht gelten. Informieren Sie sich im Vorfeld bei den jeweiligen Zollbehörden, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Wenn Sie privat Geschenke ins Nicht-EU-Ausland versenden möchten, müssen Sie eine Zollinhaltserklärung ausfüllen. Um zu deklarieren, dass es sich bei Ihrer Sendung um ein Geschenk handelt, setzen Sie im Formular unter “Art der Sendung” im entsprechenden Feld ein Kreuz.
Bezüglich Zolldokumente sollten Sie stets verantwortungsbewusst und sorgsam vorgehen, da fehlende, falsche oder inkorrekt ausgefüllte Formulare folgende Konsequenzen nach sich ziehen können: