Zollauflagen und Zolldokumente für den Versand in die Schweiz
Entscheidend für eine reibungslose und fristgerechte Zustellung Ihrer Sendung in der Schweiz ist die Versandvorbereitung. Neben einer ordnungsgemäßen Verpackung müssen auch die geltenden Zollauflagen berücksichtigt werden. Auch wenn die Schweiz im Herzen Europas liegt, ist das Land kein Mitgliedsstaat der Europäischen Zollunion. Sie versenden somit in ein Drittland. Während Sie innerhalb der EU grundsätzlich zollfrei versenden können, fallen für den Versand in die Schweiz - je nach Produkt bzw. Produktgruppe - Zölle und steuerliche Abgaben an. Konkrete Informationen zu der Abgabenhöhe erhalten Sie auf der Website des Schweizer Zolls.
Welche Dokumente für die Zollabwicklung Ihrer Sendung in ein Drittland erforderlich sind, erfahren Sie hier. Von Bedeutung ist immer, ob Sie auf privatem oder auf gewerblichem Wege in die Schweiz versenden und wie schwer Ihr Versandgut ist, bzw. welchen Warenwert die Sendung hat.
Wie erhalte ich eine EORI-Nummer für den gewerblichen Expressversand in die Schweiz?
Für gewerbliche Sendungen in die Schweiz wird eine EORI-Nummer benötigt. EORI steht für “Economic Operators’ Registration and Identification Number” (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Sie kann kostenlos beantragt werden und wird von der Generalzolldirektion vergeben. Ausführliche Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie auf der Website des deutschen Zolls.
Die EORI-Nummer besteht aus dem Länderkürzel des jeweiligen EU-Staats, aus dem Sie Ihre Waren versenden und einer 15-stelligen Zahlenkombination. Ein Beispiel für eine deutsche EORI-Nummer:
DE000000087654321
Expressendungen in die Schweiz korrekt adressieren
Neben den ordnungsgemäß ausgefüllten Zolldokumenten ist auch eine korrekte Adressierung wichtig. Bei der Anschrift kann es von Land zu Land kleine aber entscheidende Unterschiede geben. Wie Sie ein Paket in die Schweiz korrekt adressieren, erfahren Sie hier.
Verbotene Gegenstände für den Paketversand in die Schweiz
Für bestimmte Produkte / Produktgruppen gelten Einschränkungen oder Verbote für einen Expressversand in die Schweiz. Es ist wichtig, vorab sicherzustellen, dass Ihre Waren und Güter nicht zu diesen Produkten zählen. Denn ohne entsprechende Sondergenehmigungen, kann eine solche Sendung den schweizerischen Zoll nicht passieren. Nachfolgend finden Sie eine Liste von Waren, deren Einfuhr in die Schweiz verboten bzw. nur unter bestimmten Auflagen erlaubt ist.
Waren, für die generelle Einschränkungen für die Einfuhr in die Schweiz gelten:
- Waffen
- Bargeld, Fremdwährung und Wertpapiere
- Pyrotechnische Artikel (Feuerwerk)
- Tiere und Pflanzen
- Kulturgüter
- Betäubungsmittel und Drogen
- Arzneimittel, Medikamente und Doping
- CB-Funk / Radarwarngeräte
- Markenfälschungen
Güter, die darüber hinaus bei den meisten Versanddienstleistern für den Expressversand in die Schweiz unzulässig sind:
- Akkus und Batterien
- Kunstwerke
- Antiquitäten
Achtung: Wenn Sie mehrere verschiedene Gegenstände mittels eines einzigen Paketes in die Schweiz verschicken möchten und für einen oder mehrere dieser Gegenstände ein Einfuhrverbot gilt, so wird die gesamte Expresssendung nicht zugestellt.
Eine umfassende Liste von verbotenen Gegenständen finden Sie auf der Website des Schweizer Zolls.