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Maximilian Wever |
+49 221 5727 3333 |
sales@jumingo.com

ZOLLABWICKLUNG FÜR DEN VERSAND IN DRITTLÄNDER

Der Versand von Waren in ein nicht-europäisches Ausland wird offiziell als Ausfuhr oder Export betrachtet. Im Gegensatz zum Versand innerhalb der EU unterliegen diese Sendungen zollrechtlichen Bestimmungen und müssen für die Zollabwicklung entsprechend abgefertigt werden.

Der Export von Waren in Drittländer unterliegt den Gesetzen und Vorschriften des jeweiligen Landes, in das die Waren versendet werden sollen.

Um sicherzustellen, dass der Export reibungslos verläuft und alle erforderlichen Schritte eingehalten werden, ist es ratsam, sich im Voraus über die spezifischen Vorschriften des Ziellandes zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die korrekte Zollabwicklung des Exports zu gewährleisten. Unsere Versandexperten unterstützen Sie bei dem Versand gerne.

1. WANN BENÖTIGE ICH EINE PROFORMARECHNUNG, EINE HANDELSRECHNUNG ODER EIN ABD?
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Für Sendungen in Drittländer benötigt man eine Zollinhaltserklärung, die je nach Warenwert und -gewicht sowie auf gewerblichen oder privaten Versand abhängig ist.

Eine Handelsrechnung ist ausreichend für Sendungen bis zu einem Warenwert/Gewicht von 1.000 €/ kg. Für sendungsbegleitende Dokumente mit höherem Warenwert/Gewicht wird ein Ausfuhrbegleitdokument benötigt.

Wenn Waren keinen Handelswert haben, kann eine Proformarechnung ausgestellt werden. Zollvorschriften können je nach Zielland unterschiedlich sein.

2. WAS MUSS ICH BEI DER ADRESSIERUNG MEINER SENDUNG BEACHTEN?
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Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Sendung vor der Aufgabe in einem Paket-Shop bzw. vor der Abholung durch den Versanddienstleister ordnungsgemäß adressieren. Bei der Anschrift kann es je nach Versandziel zu Abweichungen kommen. Der Import nach China wird bspw. anders adressiert als der Import in die USA. Eine korrekte Adressierung ist Voraussetzung für die reibungslose und fristgerechte Zustellung Ihrer Sendung.

3. WAS IST EIN URSPRUNGSZEUGNIS UND WOFÜR BENÖTIGE ICH ES?
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Das Ursprungszeugnis für Ihre Waren können Sie sich bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ausstellen lassen. Stellen Sie dafür jedoch unbedingt vorab sicher, dass der tatsächliche Ursprung der Waren auch nachgewiesen werden kann. Ein Ursprungszeugnis dient bei einem internationalen Versand als zusätzliches Dokument für die Kontrolle von Warenbewegungen bzw. die Überwachung von Einfuhrbeschränkungen.

Darüber hinaus kommt es auch häufig vor, dass die Empfänger einer Sendung ein Ursprungszeugnis für die bestellten Waren verlangen. Für welche Waren ein Ursprungszeugnis obligatorisch ist, erfahren Sie auf der jeweiligen Website der Zollbehörden des Ziellandes. Für bestimmte Produkte und Produktgruppen gelten grundsätzlich Verbote bzw. Einschränkungen beim Versand.

4. WELCHE VORAUSSETZUNGEN GELTEN FÜR DEN GEWERBLICHEN INTERNATIONALEN VERSAND?
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Um Waren kommerziell in ein nicht-europäisches Land zu versenden, sind eine Gewerbeanmeldung, ein Handelsregistereintrag und eine kostenlose EORI-Nummer erforderlich. Es wird auch eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung benötigt, wenn der Versand von Deutschland aus erfolgt und man kein europäischer Staatsbürger ist. Weitere Informationen finden sich auf der Website des deutschen Zolls.

5. MEINE SENDUNG HAT EINEN WARENWERT VON ÜBER 1.000 € BZW. WIEGT MEHR ALS 1.000 KG. WAS MUSS ICH BEACHTEN?
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Bei einem Versand von Waren ab einem Wert von 1000 €/ ab einem Gewicht von 1.000 kg in das nicht-europäische Ausland, müssen Sie das zugehörige Ausfuhrbegleitdokument gut sichtbar außen an Ihrer Sendung anbringen.

6. WAS IST EINE EORI-NUMMER UND WOFÜR BENÖTIGE ICH SIE?
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Eine EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification Number) ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die in der Europäischen Union für Wirtschaftsbeteiligte verwendet wird, die am Außenhandel beteiligt sind. Die EORI-Nummer dient dazu, den Zollbehörden Informationen über die Unternehmen und deren Handelsaktivitäten zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie Waren exportieren möchten, benötigen Sie eine EORI-Nummer, um Ihre Identität als Wirtschaftsbeteiligter nachzuweisen. Die EORI-Nummer wird bei der Zollabwicklung verwendet und ist in vielen EU-Ländern obligatorisch. Ohne eine gültige EORI-Nummer können Sie möglicherweise keine Waren exportieren oder sie können verzögert oder zurückgehalten werden.

Die EORI-Nummer ermöglicht es den Zollbehörden, die Handelsströme zu überwachen, die Einhaltung der zollrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen und das Risiko von Betrug oder illegalen Aktivitäten zu verringern. Sie dient auch dazu, den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Zollbehörden innerhalb der EU zu erleichtern.

Um eine EORI-Nummer zu erhalten, müssen Sie sich bei der zuständigen nationalen Zollbehörde registrieren. Die genauen Anforderungen und Verfahren können je nach Land unterschiedlich sein. In der Regel müssen Sie jedoch bestimmte Informationen und Dokumente über Ihr Unternehmen bereitstellen, um die Registrierung abzuschließen.

7. WOFÜR BENÖTIGE ICH EINE ZOLLTARIFNUMMER?
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Über Zolltarifnummern lassen sich die konkreten Import- und Exportbestimmungen für die versendeten Waren ermitteln. So erhält man genaue Auskunft über eventuelle Einfuhr- bzw. Ausfuhrabgaben oder Verbote für den Warenversand. Durch die Angabe der richtigen Zolltarifnummer kann der Prozess der Zollabwicklung deutlich vereinfacht werden.

Zolltarifnummern werden häufig auch als Warennummern oder HS-Code bezeichnet. Details zu einzelnen Waren bzw. ihren Zolltarifnummern erhalten Sie auf unserer Website zum Thema Zolltarifnummer suchen oder beim deutschen Zoll.

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Verpackung
Paket (z.B. 0,50 kg 25 x 10 x 10 cm)

ZOLLABWICKLUNG FÜR DEN IMPORT AUS DRITTLÄNDERN

Für den Import nach Deutschland aus dem nicht-europäischen Ausland gelten spezifische Zollbestimmungen. Diese Vorschriften können je nach Ursprungsland der Waren unterschiedlich sein. Beim Import müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, darunter die Klassifizierung der Waren gemäß der Zolltarifnummer, die Festlegung des Zollwerts und die Zahlung von Einfuhrabgaben wie Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer.

Um Waren aus einem nicht-europäischen Land nach Deutschland importieren zu können, ist es für eine korrekte Zollabwicklung erforderlich, eine Zollanmeldung abzugeben. Diese Anmeldung kann entweder selbstständig durch den Importeur erfolgen oder von einem Zollagenten oder Spediteur durchgeführt werden. Die Zollbehörden prüfen die eingeführten Waren und können Stichprobenkontrollen oder detaillierte Inspektionen durchführen, um sicherzustellen, dass die Waren den geltenden Vorschriften entsprechen.

1. WELCHE IMPORTDOKUMENTE BENÖTIGE ICH BEIM DEUTSCHEN ZOLL?
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Für Sendungen aus dem nicht-europäischen Ausland müssen bei dem Import nach Deutschland entsprechende Zolldokumente vorliegen. Die Einfuhranmeldung kann elektronisch bzw. über die Zollinhaltserklärung erfolgen. Es gelten die Grenzwerte von 1.000 € bzw. 1.000 kg - wie auch bei dem Export von Sendungen in das nicht-europäische Ausland.

2. WELCHE KRITERIEN MUSS EINE GESCHENKSENDUNG ERFÜLLEN?
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Wenn Sie eine Sendung als Geschenk versenden, entfallen die Abgaben für den Import aus dem nicht-europäischen Ausland. Dafür muss die Sendung aber eindeutig als solche deklariert werden. Außerdem muss sie die folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • es handelt sich um einen Versand von einer Privatperson an eine andere Privatperson
  • die Sendung hat einen Sachwert von max. 45 €
  • mit der Sendung wird keine kommerzielle Absicht verfolgt


Treffen diese Kriterien auf das zu importierende Versandgut zu, ist die Sendung zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Liegt der Wert Ihres Versandguts zwischen 45 und 700 Euro gilt ein pauschalierter Abgabensatz von 17,5 %. Wenn Ihre Sendung einen Wert von 700 € übersteigt, dienen die Abgabensätze des Zolltarifs als Grundlage für die Einfuhrabgaben.

3. BEI WELCHEN GEGENSTÄNDEN GIBT ES EINFUHRBESCHRÄNKUNGEN?
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Bevor Sie Waren aus dem nicht-europäischen Ausland nach Deutschland importieren, sollten Sie sich unbedingt informieren, ob für die jeweiligen Produkte / Produktkategorien Einschränkungen bestehen. Der deutsche Zoll führt die folgenden Kategorien und Produkte auf seiner Website an, für die entweder ein Einfuhrverbot gilt, für die eine Meldepflicht besteht oder eine Sondergenehmigung erforderlich ist:

  • Arznei- und Betäubungsmittel
  • Barmittel
  • Feuerwerkskörper
  • Jugendgefährdende und verfassungswidrige Medien
  • Rohdiamanten
  • Kulturgüter
  • Lebensmittel und Futtermittel
  • Marken- und Produktpiraterie
  • Textilien
  • Tiere, Pflanzen und daraus hergestellte Produkte
  • Waffen und Munition


Zusätzlich gibt es noch Produkte und Güter, die nicht für den Import nach Deutschland zugelassen sind:

  • Akkus und Batterien
  • Kunstwerke
  • Antiquitäten
4. WELCHE ZOLLBESTIMMUNGEN GELTEN FÜR DEN IMPORT VON WAREN NACH DEUTSCHLAND?
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Auch für den gewerblichen Import sind eine Gewerbeanmeldung, eine EORI-Nummer und gegebenenfalls eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Es können Einschränkungen oder Verbote für bestimmte Waren und Güter gelten.

Genauso können Sie herausfinden, ob für bestimmte Waren Einschränkungen oder Einfuhrverbote gelten. Als zuverlässige Quelle eignet sich zum Beispiel die Access2Markets-Datenbank der Europäischen Union. Für Kaffee, Mineralöl, Tabakwaren und Alkohol fallen zusätzliche Verbrauchsteuern an.

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Maximilian Wever|

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ZOLLABWICKLUNG INNERHALB DER EUROPÄISCHEN ZOLLUNION

Innerhalb der Europäischen Union herrscht grundsätzlich Freihandel, was bedeutet, dass die Zollabwicklung und somit auch der Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten ungehindert stattfindet.

Allerdings gibt es bestimmte Waren, bei denen es Einschränkungen gibt und spezielle Versandanforderungen gelten.

Die Zollbehörden haben das Recht, den Inhalt von Sendungen zu überprüfen. Daher ist es ratsam, sich vor einem Versand ins europäische Ausland über die entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu informieren.

Bei Fragen zur Buchung oder zur Zollabwicklung hilft Ihnen unser Kundenservice weiter. Der Kundenservice steht ebenfalls zur Verfügung, um persönliche Unterstützung beim Versand zu bieten.

1. WELCHE EINSCHRÄNKUNGEN UND VERBOTE GIBT ES FÜR DEN VERSAND INNERHALB DER EU?
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Einschränkungen gelten für den Versand von Arzneimitteln, Feuerwerkskörpern, Kulturgütern sowie Waffen und Munition. Zollbehörden sind dazu berechtigt, den Inhalt einer Sendung zu prüfen. Ein Verbot gibt es außerdem für Waren und Produkte wie Tabak, Medikamente oder explosive Güter.

Eine genaue Aufzählung der verbotenen Versandgegenstände finden Sie bei unserem Support. In den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten gelten zudem die jeweiligen Bestimmungen bezüglich der Verbrauchsteuern. Es ist daher immer empfehlenswert, sich vor einem Versand in das europäische Ausland vorab mit den entsprechenden Einfuhrbestimmungen zu befassen.

2. MIT WELCHEN VERSANDDIENSTLEISTERN KANN ICH INNERHALB EUROPAS VERSENDEN?
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Mit JUMiNGO können Sie Tarife für verschiedene Carrier buchen und so innerhalb von Europa versenden. Zu den bekanntesten Versanddienstleistern gehören DHL, DPD oder UPS.

Auf unserer Seite zum Thema Paketdienste erhalten Sie einen vollständigen Überblick über alle Versanddienstleister und deren Angebote.

3. WAS MUSS ICH BEI DER ADRESSIERUNG BEACHTEN?
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Achten Sie darauf, dass Sie Ihre Sendung korrekt adressieren, damit der Versand sowie die Zollabwicklung reibungslos und ohne Fehler ablaufen kann. Je nachdem wo Sie Ihre Sendung hinschicken, kann es sein, dass die Schreibweise der Adresse der deutschen abweicht.

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