Welche Zollauflagen müssen bei einem Expressversand nach China berücksichtigt werden?
Bei einem Versand in Nicht-EU-Staaten werden Dokumente für die Zollabwicklung benötigt. Grundlage bildet die sogenannte Zollinhaltserklärung. Sie wird gut sichtbar an der Sendung nach China angebracht und dient den chinesischen Zollbehörden als Auskunft über den Inhalt der Sendung (Material, Anzahl, Empfänger und Warenwert).
Für den Expressversand in Nicht-EU-Staaten wird bei der Zollinhaltserklärung zwischen zwei verschiedenen Typen unterschieden:
- Zollinhaltserklärung CN22 (Päckchen bis zu 300 SZR* (ca. 350€))
- Zollinhaltserklärung CN23 (Pakete ab 300 SZR* (ca. 350€))
* SZR steht für Sonderziehungsrecht. Dabei handelt es sich um eine Vergleichsgröße für internationale Währungen. Der Gegenwert in Euro kann dementsprechend schwanken.
Die Zollinhaltserklärung muss immer außen am Paket befestigt werden. Sie darf nicht in das Paket hineingelegt werden. Die Zollinhaltserklärung CN22 kann ganz einfach neben der Anschrift auf das Päckchen geklebt werden. Die Zollinhaltserklärung CN23 ist wesentlich detaillierter. Deshalb sollte sie am besten in einer durchsichtigen Hülle am Paket befestigt werden. Zusätzlich zu der Zollinhaltserklärung CN23 wird die Paketkarte CP71 benötigt. Sie dient als Adresskarte, auf der die Empfängerdaten hinterlegt werden. Die Paketkarte CP71 sollte deshalb gut sichtbar, nach ganz oben in die durchsichtige Hülle gelegt werden.
Bitte achten Sie bei dem Ausfüllen der Zollformulare stets auf deren Vollständigkeit. Unvollständige Formulare sind einer der Hauptgründe für mögliche Verzögerungen bei einem Expressversand nach China.
Welchen Einfluss haben Warenwert und -gewicht auf die benötigten Zollunterlagen?
Welche Dokumente genau für die Zollabwicklung erforderlich sind, hängt von dem Gewicht und dem Warenwert Ihrer Sendung ab. Auch ob es sich um eine private oder um eine gewerbliche Sendung handelt, spielt eine Rolle.
Die Handelsrechnung
Sendungen nach China muss eine Rechnung hinzugefügt werden. Bis zu einem Warenwert von 1.000 EUR bzw. einem Warengewicht von 1.000 kg kann hierbei eine Handelsrechnung als Kaufnachweise genutzt werden. Die Handelsrechnung wird dann verwendet, wenn es sich um einen gewerblichen Versand handelt.
Die Proformarechnung
Auch wenn die versendeten Waren keinen Handelswert haben bzw. kein Verkauf des Inhalts stattfindet, muss eine Rechnung vorliegen. Dann ist allerdings eine Proformarechnung ausreichend. Diese eignet sich hervorragend für Privatpersonen (z.B. bei Geschenksendungen), da sie den Empfänger nicht zu einer Zahlung auffordert. Die Proformarechnung erstellt JUMiNGO kostenlos für Sie.
Das Ausfuhrbegleitdokument
Ab einem Warenwert von 1.000 EUR bzw. ab einem Warengewicht von 1.000 kg wird ein Ausfuhrbegleitdokument benötigt, kurz: ABD. Der Zoll benötigt dieses ABD für die Erfassung von Warenströmen und die Kontrolle von Exportbestimmungen. Das ABD für Ihren Versand nach China können Sie bei JUMiNGO ganz einfach dazubuchen.
Wie erhalte ich eine EORI-Nummer für den gewerblichen Expressversand nach China?
Für gewerbliche Sendungen nach China wird eine EORI-Nummer benötigt. EORI steht für “Economic Operators’ Registration and Identification Number” (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Sie kann kostenlos beantragt werden und wird von der Generalzolldirektion vergeben. Ausführliche Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie auf der Website des deutschen Zolls.
Die EORI-Nummer besteht aus dem Länderkürzel des jeweiligen EU-Staats, aus dem Sie Ihre Waren versenden und einer 15-stelligen Zahlenkombination. Ein Beispiel für eine deutsche EORI-Nummer:
DE000000087654321
Was muss bei einer Mustersendung nach China beachtet werden?
Wenn es sich bei Ihrem Expressversand um eine Mustersendung handelt, muss auf der Proformarechnung deutlich vermerkt werden, dass diese nicht für den Weiterverkauf vorgesehen ist:
“MARKET SAMPLES - NOT FOR RESALE”
Wird für den Expressversand nach China ein Ursprungszeugnis benötigt?
Für die eindeutige Feststellung des Ursprungs von Waren wird ein Cetificate of Origin benötigt. Es dient den chinesischen Zollbehörden als Herkunftsnachweis und ist für die Einfuhrabwicklung nach China verpflichtend.
Gegenstände die für den Expressversand nach China nicht zulässig sind
Es ist wichtig darauf zu achten, dass Ihre Waren für den Expressversand nach China nicht auf der Liste verbotener Versandgegenstände stehen. Nur dann können Ihre Waren problemlos und fristgerecht nach China importiert werden. Informieren Sie sich deshalb unbedingt vorab, welche Waren von den chinesischen Behörden als verbotene Gegenstände eingestuft werden.
Waren, für die generelle Einfuhrbeschränkungen nach China gelten:
- Tabak, Alkohol (hierzu zählen auch Süßigkeiten, die Alkohol enthalten) sowie Drogen aller Art
- Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
- Tierische Produkte
- Unter Artenschutz stehende Pflanzen und Tiere
- Pornografische Produkte
- Gefälschte Produkte, Wertpapiere und Falschgeld
- Gefahrengut, u.a. Chemikalien
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt
- Geld und Edelmetalle
Folgende Güter sind darüber hinaus bei den meisten Versanddienstleistern für den Expressversand nach China unzulässig:
- Akkus und Batterien
- Kunstwerke
- Antiquitäten
Achtung: Wenn Sie mehrere verschiedene Gegenstände mittels einer einzigen Sendung nach China verschicken möchten und für einen oder mehrere dieser Gegenstände ein Einfuhrverbot gilt, so wird die gesamte Sendung nicht zugestellt.
Eine umfassende Liste von verbotenen Gegenständen finden Sie auf der offiziellen Website des chinesischen Zolls.