Welche Zollauflagen müssen bei einem Versand in die USA berücksichtigt werden?
Für einen Versand in die USA wird eine sogenannte Zollinhaltserklärung benötigt. Die Zollinhaltserklärung wird gut sichtbar außen an der Verpackung angebracht - sie sollte also nicht in das Paket hineingelegt werden. Sie dient den amerikanischen Zollbehörden als Informationsgrundlage für den Inhalt der Sendung und muss dementsprechend in englischer Sprache ausgefüllt werden.
Bei der Zollinhaltserklärung für den Versand in Nicht-EU-Staaten wird zwischen zwei verschiedenen Typen unterschieden:
- Zollinhaltserklärung CN22 (Päckchen bis zu 300 SZR* (ca. 350€))
- Zollinhaltserklärung CN23 (Pakete ab 300 SZR* (ca. 350€))
* SZR steht für Sonderziehungsrecht. Dabei handelt es sich um eine Vergleichsgröße für internationale Währungen. Der Gegenwert in Euro kann dementsprechend schwanken.
Während die Zollinhaltserklärung CN22 ganz einfach neben der Anschrift auf das Päckchen geklebt werden kann, ist die Zollinhaltserklärung CN23 detaillierter. Deshalb sollte sie am besten in einer durchsichtigen Hülle außen am Paket befestigt werden. Bitte achten Sie bei dem Ausfüllen der Zollformulare stets auf deren Vollständigkeit. Unvollständige Formulare sind einer der Hauptgründe für mögliche Verzögerungen bei einem Versand in ein Drittland. Weitere Informationen zu den Vorbereitungen für einen Paketversand in die USA können Sie hier nachlesen.
Der Einfluss von Warenwert und -gewicht auf die benötigten Zollunterlagen
Wert und Gewicht Ihrer Waren beeinflussen, welche Dokumente genau für die amerikanischen Zollbehörden benötigt werden. Außerdem spielt eine Rolle, ob es sich um einen Versand an einen privaten Empfänger oder um eine gewerbliche Sendung handelt.
Warenwert und -gewicht bis 1.000EUR / 1.000KG
- Bei einem Versand von Waren in die USA mit einem Wert bis 1000EUR / mit einem Gewicht bis 1.000KG in das nicht-europäische Ausland, reicht es aus, die zugehörige Handelsrechnung gut sichtbar außen an der Sendung anzubringen.
Warenwert und -gewicht ab 1.000EUR / 1.000KG
- Bei einem Versand von Waren in die USA ab einem Wert von 1000EUR / ab einem Gewicht von 1.000KG in das nicht-europäische Ausland, müssen Sie das zugehörige Ausfuhrbegleitdokument gut sichtbar außen an Ihrer Sendung anbringen.
Wann wird eine Handelsrechnung benötigt?
Sendungen in die USA muss eine Rechnung beiliegen. Bis zu einem Warenwert von 1.000 EUR bzw. einem Warengewicht von 1.000 kg kann hierbei eine Handelsrechnung als Kaufnachweise genutzt werden. Wenn es sich um einen gewerblichen Versand handelt, wird eine Handelsrechnung verwendet.
Wann wird eine Proformarechnung benötigt?
Genauso muss eine Rechnung für die Zollbehörden vorliegen, wenn die versendeten Waren keinen Handelswert haben bzw. kein Verkauf des Inhalts stattfindet. In diesem Fall ist allerdings eine Proformarechnung ausreichend. Die Proformarechnung fordert den Empfänger nicht zu einer Zahlung auf. Sie eignet sich also hervorragend für Privatpersonen (z.B. bei Geschenksendungen). JUMiNGO erstellt die Proformarechnung kostenlos für Sie.
Wann wird ein Ausfuhrbegleitdokument benötigt?
Für die Erfassung von Warenströmen und die Kontrolle von Exportbestimmungen benötigt der amerikanische Zoll ggf. zusätzlich für Ihren Versand in die USA ein Ausfuhrbegleitdokument, kurz: ABD. Ein ABD für Ihre Sendung wird immer ab einem Warenwert von 1.000 EUR bzw. ab einem Warengewicht von 1.000 kg benötigt. Das ABD für Ihren Versand in die USA können Sie bei JUMiNGO ganz einfach dazubuchen.
Wie erhalte ich eine EORI-Nummer für den gewerblichen Versand in die USA?
EORI steht für “Economic Operators’ Registration and Identification Number” (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Die EORI-Nummer wird für gewerbliche Sendungen in die USA benötigt. Sie kann kostenlos beantragt werden und wird von der Generalzolldirektion vergeben. Ausführliche Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie auf der Website des deutschen Zolls.
Was muss bei einer Mustersendung in die USA beachtet werden?
Wenn es sich bei Ihrem Paketversand um eine Mustersendung handelt, muss auf der Proformarechnung deutlich vermerkt werden, dass diese nicht für den Weiterverkauf vorgesehen ist:
“MARKET SAMPLES - NOT FOR RESALE”
Ein Geschenkversand in die USA - Gibt es Ausnahmen bei der Verzollung?
Eine Warensendung kann als Geschenksendung deklariert werden, sodass keine Zollgebühren anfallen. Es darf jedoch keine Gegenleistung des Empfängers erfolgen. Die Geschenksendung muss an eine Privatperson adressiert sein. Außerdem ist ein Geschenkversand in die USA nur so lange zollfrei, wie der Wert des Versandguts nicht die Grenze von 100 US-Dollar überschreitet. Auch für Geschenksendungen muss die Zollinhaltserklärung vollständig und korrekt ausgefüllt werden.
Gegenstände die für den Versand in die USA nicht zulässig sind
Es ist wichtig darauf zu achten, dass Ihre Waren für den Versand in die USA nicht auf der Liste verbotener Versandgegenstände stehen. Nur dann können Ihre Waren problemlos und fristgerecht in die USA importiert werden. Informieren Sie sich deshalb unbedingt vorab, welche Waren von den US-Behörden als verbotene Gegenstände eingestuft werden.
Waren, für die ein generelles Einfuhrverbot in die USA gilt:
- Tabak und Alkohol (hierzu zählen auch Süßigkeiten, die Alkohol enthalten)
- Waffen, Munition und Feuerwerkskörper
- Tierische Produkte
- Unter Artenschutz stehende Pflanzen und Tiere
- Pornografische Produkte
- Gefälschte Produkte
- Gefahrengut, u.a. Chemikalien
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt
- Geld und Edelmetalle
Folgende Güter sind darüber hinaus bei den meisten Versanddienstleistern für den Versand in die USA unzulässig:
- Akkus und Batterien
- Kunstwerke
- Antiquitäten
Achtung: Wenn Sie mehrere verschiedene Gegenstände mittels einer einzigen Sendung in die USA verschicken möchten und für einen oder mehrere dieser Gegenstände ein Einfuhrverbot gilt, so wird die gesamte Sendung nicht zugestellt.
Eine umfassende Liste von verbotenen Gegenständen finden Sie auf der offiziellen Website des amerikanischen Zolls.