Ein Teppichversand innerhalb der Europäischen Union (EU) erfolgt grundsätzlich zollfrei. Zur EU gehören beispielsweise die Länder Spanien, Dänemark und Polen.
Möchten Sie einen Teppich in Drittstaaten wie den USA, China oder Indien versenden, müssen Sie die jeweils länderspezifischen Zollformalitäten einhalten. Berücksichtigen Sie, dass dies auch für Länder gilt, die in Europa liegen, aber nicht zur EU gehören, wie etwa Norwegen, Albanien oder die Schweiz. Mögliche Freihandelsabkommen mit den Staaten können den Versandprozess mit dem Zoll jedoch vereinfachen.
Welche Dokumente benötige ich für einen reibungslosen Teppichversand?
Damit der Teppich den Zoll reibungslos passieren kann, benötigen Sie bestimmte Zolldokumente. Welche das sind, hängt von seinem Wert und Gewicht ab und ob Sie ihn privat oder geschäftlich versenden. Die Dokumente müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein, da die Zollbeamten andernfalls das Sendungsstück zunächst einbehalten und prüfen können.
- Zollinhaltserklärung (verpflichtend)
- Handelsrechnung
- Proformarechnung
- Ausfuhrbegleitdokument
- ggf. EORI Nummer - sie ist zwar kein Zolldokument, wird jedoch zur Zollanmeldung von Wirtschaftsbeteiligten benötigt
Mehr Informationen zu den einzelnen Zolldokumenten haben wir Ihnen auf unserer Seite zum Thema Zoll zusammengestellt. Wir bieten Ihnen außerdem hilfreiche Tools, wie die digitale Zollübermittlung und die Zolltarifnummernsuche, damit die Vorbereitung für den internationalen Versand ganz einfach gelingt.