Der internationale Versand unterscheidet sich durch eine Vielzahl an Formalitäten vom nationalen und innereuropäischen Versand. Insbesondere bei einem Versand von Werbemitteln in Nicht-EU-Staaten müssen wichtige Zollformalitäten beachtet werden. Dies gilt ebenso für den Import Ihrer Werbeartikel aus Fernostländern, wie Thailand oder Taiwan.
Für eine reibungslose Versandabwicklung ist es wichtig, sich ausreichend über gegebene Zollauflagen zu informieren. Da es sich beim Versand von Werbeartikeln um gewerbliche Sendungen handelt, müssen sowohl für die Einfuhr- als auch Ausfuhrabwicklung bestimmte Anforderungen erfüllt werden.
Beim Import von gewerblichen Sendungen ist neben einer Gewerbeanmeldung bzw. einem Handelsregistereintrag die EORI-Nummer unerlässlich. Egal ob Sie Werbeartikel aus den USA, aus China oder einem anderen Drittland importieren, vergewissern Sie sich, dass Ihr Händler über die benötigten Export- und Geschäftslizenzen verfügt. Außerdem gibt es verschiedene Zolldokumente, die sich je nach Versandart und -menge unterscheiden. Ein Paketversand erfordert zum Beispiel andere Zolldokumente als ein Sperrgut- oder Palettenversand.
- Zollinhaltserklärung CN 22: Pakete und Päckchen bis zu 300 SZR.
- Zollinhaltserklärung CN 23: Pakete ab 300 SZR.
- Handelsrechnung: Warenwert bis zu 1.000 € bzw. Warengewicht bis 1.000 kg.
- Ausfuhrbegleitdokument: Warenwert über 1.000 € bzw. Warengewicht über 1.000 kg.
Wichtig: Wenn es sich bei Ihrem importierten Paket aus einem Drittland um eine Mustersendung handelt, muss in der Rechnung deutlich darauf hingewiesen werden, dass diese nicht für den Weiterverkauf vorgesehen ist:
"MARKET SAMPLES – NOT FOR SALE"