Welche Zollauflagen müssen bei einem Versand in die USA berücksichtigt werden?
Bei einem Versand in Nicht-EU-Staaten werden Dokumente für die Zollabwicklung benötigt. Grundlage bildet die sogenannte Zollinhaltserklärung. Sie wird gut sichtbar an der Sendung in die USA angebracht und dient den amerikanischen Zollbehörden als Auskunft über den Inhalt der Sendung (Material, Anzahl, Empfänger und Warenwert in US-Dollar). Dementsprechend muss die Zollinhaltserklärung in englischer Sprache ausgefüllt werden.
Bei der Zollinhaltserklärung für den Paketversand in Nicht-EU-Staaten wird zwischen zwei verschiedenen Typen unterschieden:
- Zollinhaltserklärung CN22 (Päckchen bis zu 300 SZR* (ca. 350€))
- Zollinhaltserklärung CN23 (Pakete ab 300 SZR* (ca. 350€))
* SZR steht für Sonderziehungsrecht. Dabei handelt es sich um eine Vergleichsgröße für internationale Währungen. Der Gegenwert in Euro kann dementsprechend schwanken.
Die Zollinhaltserklärung muss immer außen am Paket befestigt werden. Sie darf nicht in das Paket hineingelegt werden. Die Zollinhaltserklärung CN22 kann ganz einfach neben der Anschrift auf das Päckchen geklebt werden. Die Zollinhaltserklärung CN23 ist wesentlich detaillierter. Deshalb sollte sie am besten in einer durchsichtigen Hülle am Paket befestigt werden. Zusätzlich zu der Zollinhaltserklärung CN23 wird die Paketkarte CP71 benötigt. Sie dient als Adresskarte, auf der die Empfängerdaten hinterlegt werden. Die Paketkarte CP71 sollte deshalb gut sichtbar, nach ganz oben in die durchsichtige Hülle gelegt werden.
Bitte achten Sie bei dem Ausfüllen der Zollformulare stets auf deren Vollständigkeit. Unvollständige Formulare sind einer der Hauptgründe für mögliche Verzögerungen bei einem Versand in ein Drittland.
Welchen Einfluss haben Warenwert und -gewicht auf die benötigten Zollunterlagen?
Welche Dokumente genau für die Zollabwicklung erforderlich sind, hängt von dem Gewicht und dem Warenwert Ihrer Sendung ab. Auch ob es sich um eine private oder um eine gewerbliche Sendung handelt, spielt eine Rolle.
Die Handelsrechnung
Sendungen in die USA muss eine Rechnung hinzugefügt werden. Bis zu einem Warenwert von 1.000 € bzw. einem Warengewicht von 1.000 kg kann hierbei eine Handelsrechnung als Kaufnachweise genutzt werden. Die Handelsrechnung wird dann verwendet, wenn es sich um einen gewerblichen Versand handelt.
Die Proformarechnung
Auch wenn die versendeten Waren keinen Handelswert haben bzw. kein Verkauf des Inhalts stattfindet, muss eine Rechnung vorliegen. Dann ist allerdings eine Proformarechnung ausreichend. Diese eignet sich hervorragend für Privatpersonen (z.B. bei Geschenksendungen), da sie den Empfänger nicht zu einer Zahlung auffordert. Die Proformarechnung erstellt JUMiNGO kostenlos für Sie.
Das Ausfuhrbegleitdokument
Ab einem Warenwert von 1.000 € (inkl. Versand und Versicherung) bzw. ab einem Warengewicht von 1.000 kg wird ein Ausfuhrbegleitdokument benötigt, kurz: ABD. Der Zoll benötigt dieses ABD für die Erfassung von Warenströmen und die Kontrolle von Exportbestimmungen. Das ABD für Ihren Versand in die USA können Sie bei JUMiNGO ganz einfach dazubuchen.
Wie erhalte ich eine EORI-Nummer für den gewerblichen Versand in die USA?
Für gewerbliche Sendungen in die USA wird eine EORI-Nummer benötigt. EORI steht für “Economic Operators’ Registration and Identification Number” (Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Sie kann kostenlos beantragt werden und wird von der Generalzolldirektion vergeben. Ausführliche Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie auf der Website des deutschen Zolls.
Was muss bei einer Mustersendung in die USA beachtet werden?
Wenn es sich bei Ihrem Paketversand um eine Mustersendung handelt, muss auf der Proformarechnung deutlich vermerkt werden, dass diese nicht für den Weiterverkauf vorgesehen ist:
“MARKET SAMPLES - NOT FOR RESALE”
Ein Geschenk in die USA verschicken – Gibt es Ausnahmen bei der Verzollung?
Eine Warensendung kann als Geschenksendung deklariert werden, sodass keine Zollgebühren anfallen. Voraussetzungen dafür sind, dass zum einen keine Gegenleistung des Empfängers erfolgt. Zum anderen muss die Sendung an eine Privatperson adressiert sein. Außerdem ist ein Geschenkversand in die USA nur so lange zollfrei, wie der Wert des Versandguts nicht die Grenze von 100 US-Dollar überschreitet. Bitte beachten Sie, dass auch für Geschenksendungen die Zollinhaltserklärung vollständig und korrekt ausgefüllt werden muss.